Maßnahmen gegen Leerstand in Frankfurt
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt Maßnahmen gegen den Leerstand von Wohnraum in Frankfurt am Main vor, um die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, die es ermöglichen, gegen spekulativen Leerstand vorzugehen. Dies wird durch ein neues Gesetz der Hessischen Landesregierung unterstützt, das Gemeinden die Möglichkeit gibt, Leerstand zu regulieren. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Wohnraumsituation in der Stadt.
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Thema Wohnen verfolgenBericht
Wie bereits berichtet, gibt es derzeit keine rechtliche Grundlage, um gegen das Leerstehenlassen von Wohnraum vorzugehen. Zudem können die Gründe für das Leerstehenlassen vielfältig sein. Dem Magistrat ist es nicht möglich, bei entsprechenden Grundstückseigentümern die jeweiligen Gründe zu hinterfragen und zu prüfen, ob im Einzelfall Fördermöglichkeiten bestehen bzw. eigentümerseits gewollt sind. Die Hessische Landesregierung hat jedoch aktuell den Entwurf eines Gesetzes gegen den spekulativen Leerstand von Wohnraum (Leerstandsgesetz) vorgelegt. Nach diesem Gesetz sollen Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten durch Satzung bestimmen können, dass Wohnraum nur mit ihrer Genehmigung länger als sechs Monate absichtlich leerstehen darf. Der Magistrat begrüßt eine solche Regelung ausdrücklich. Dies würde der Stadt Frankfurt am Main nach Abschaffung des Verbotes der Zweckentfremdung von Wohnraum im Jahr 2004 erneut die Möglichkeit eröffnen, künftig gegen spekulativen Leerstand von Wohnraum vorzugehen. Die Vorgartensatzung bietet keine rechtliche Möglichkeit, auf den Pflegezustand bepflanzter Vorgärten Einfluss zu nehmen. Der Magistrat hat die Liegenschaftseigentümerin beziehungsweise Hausverwaltung bereits mehrfach schriftlich mit einer Fristsetzung zum Rückschnitt des Überwuchses, der auf die öffentliche Gehwegfläche ragt, aufgefordert. Bislang wurde dieser Aufforderung nicht nachgekommen. Daher wird der Magistrat im Wege der Ersatzvornahme den Rückschnitt nun selbst beauftragen und die Kosten im Nachgang der Liegenschaftseigentümerin in Rechnung stellen. Soweit genehmigter Wohnraum zu anderen als wohnlichen Zwecken genutzt wird, geht der Magistrat mit den Mitteln des Baurechts und der Ferienwohnungssatzung konsequent dagegen vor. Hinsichtlich des Leerstehenlassens von Wohnraum wird auf die unter Ziffer 1. erfolgten Ausführungen verwiesen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. November 2024AA 326Maßnahmen gegen Leerstand in FrankfurtSTVV-Anfrage · ÖkoLinX-ELF
- 21. Februar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 82Maßnahmen gegen Leerstand in FrankfurtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt und Gartenpartei (= Kenntnis) Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung)