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Weiterhin ausstehende neue Bebauung des Hilgenfelds im Niddatal

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Im Neubaugebiet Hilgenfeld werden fünf Baufelder für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen angeboten. Zwei Wohnprojekte sind aktuell in Umsetzung und Mietwohnprojekte mit ABG FRANKFURT HOLDING werden ebenfalls realisiert. Der Bebauungsplan Nr. 813 ist seit Dezember 2023 in Kraft und die Erschließungsanlagen sind größtenteils abgeschlossen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu 1. und 2.: Im Neubaugebiet Hilgenfeld sind insgesamt fünf Baufelder für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen vorgesehen. Dies entspricht der im Baulandbeschluss vorgesehenen Quote von 15 Prozent der neu entstehenden Bruttogrundfläche Wohnen. Die im Konzeptverfahren ausgewählten Wohnprojekte sind grundsätzlich frei, in welcher gemeinwohlorientierten Rechtsform sie ihr Projekt realisieren. Insofern ist es möglich, dass genossenschaftliches Wohnen entsteht. Im 2019 durchgeführten Konzeptverfahren für das Hilgenfeld erhielten unter anderem zwei Genossenschaften die Möglichkeit, die eingereichten Konzepte zu realisieren. Beide Genossenschaften sind jedoch aus wirtschaftlichen Gründen von dieser Option zurückgetreten. Zurzeit befinden sich im Hilgenfeld zwei Wohnprojekte in Umsetzung. Bei beiden ist die Rechtsform noch nicht abschließend geklärt. Auf zwei weiteren Baufeldern werden Mietwohnprojekte mit der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) realisiert. Für das fünfte Baufeld wird die Ausschreibung im Konzeptverfahren erst noch stattfinden. Insofern können sich Genossenschaften weiterhin bewerben.

Zu 3. bis 5.: Der Bebauungsplan Nr. 813 - Hilgenfeld - ist im Dezember 2023 in Kraft getreten. Seitdem wurden bereits zahlreiche Baugenehmigungen erteilt. Die Erschließungsanlagen sind bis auf Restarbeiten weitgehend abgeschlossen. Die Errichtung der Schallschutzwand zur Bahnlinie befindet sich in der Umsetzung. Nach Auskunft der ABG laufen die Neubaumaßmaßnahmen auf den Baufeldern geplant, insofern bestehen keine besonderen Schwierigkeiten bei der Bebauung des Neubaugebietes.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. November 2025OFOF 1154/10Weiterhin ausstehende neue Bebauung des Hilgenfelds im NiddatalOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
  2. 25. November 2025OMOM 7751Weiterhin ausstehende neue Bebauung des Hilgenfelds im NiddatalDirektanregung
  3. 27. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 388Weiterhin ausstehende neue Bebauung des Hilgenfelds im Niddatal
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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Ortsbeiratssitzung
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