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Weiterhin ausstehende neue Bebauung des Hilgenfelds im Niddatal

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

In diesem Antrag wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob genossenschaftliches Wohnen im Hilgenfeld realisiert werden kann. Ziel ist es, einen Plan für die zukünftige Wohnbebauung sowie die notwendigen infrastrukturellen Maßnahmen zu übersetzen, um gemeinschaftliches Wohnen zu fördern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten,

  1. ob für die künftige Wohnbebauung im Hilgenfeld gemäß den Ansätzen für 15 Prozent gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen nunmehr auch genossenschaftliches Wohnen realisiert werden kann;
  2. falls dies nicht der Fall ist, was unternommen wurde beziehungsweise wird, damit künftig genossenschaftliches Wohnen im Hilgenfeld möglich wird;
  3. wie der künftige Plan für die Realisierung der Wohneinheiten und der Infrastruktur aussieht;
  4. wie und warum diese Angaben realisierbar sind;
  5. welche Schwierigkeiten derzeit bei der Bebauung des Hilgenfelds bestehen oder absehbar sind.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. November 2025OFOF 1154/10Weiterhin ausstehende neue Bebauung des Hilgenfelds im NiddatalOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
  2. 25. November 2025Sie sind hier
    OMOM 7751Weiterhin ausstehende neue Bebauung des Hilgenfelds im Niddatal
    Direktanregung
  3. 27. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 388Weiterhin ausstehende neue Bebauung des Hilgenfelds im NiddatalStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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