Weiterhin ausstehende neue Bebauung des Hilgenfelds im Niddatal
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Zusammenfassung
In diesem Antrag wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob genossenschaftliches Wohnen im Hilgenfeld realisiert werden kann. Ziel ist es, einen Plan für die zukünftige Wohnbebauung sowie die notwendigen infrastrukturellen Maßnahmen zu übersetzen, um gemeinschaftliches Wohnen zu fördern.
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Im Hilgenfeld — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Förderung des sozialen Zusammenlebens im Stadtteil sowie der klimaneutralen Stadt für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte21.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Anstehende Bebauung im Hilgenfeld11.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bebauung im Hilgenfeld umsetzen13.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Im Hilgenfeld per E-MailAnregung
Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten,
- ob für die künftige Wohnbebauung im Hilgenfeld gemäß den Ansätzen für 15 Prozent gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen nunmehr auch genossenschaftliches Wohnen realisiert werden kann;
- falls dies nicht der Fall ist, was unternommen wurde beziehungsweise wird, damit künftig genossenschaftliches Wohnen im Hilgenfeld möglich wird;
- wie der künftige Plan für die Realisierung der Wohneinheiten und der Infrastruktur aussieht;
- wie und warum diese Angaben realisierbar sind;
- welche Schwierigkeiten derzeit bei der Bebauung des Hilgenfelds bestehen oder absehbar sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2025OFOF 1154/10Weiterhin ausstehende neue Bebauung des Hilgenfelds im NiddatalOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 25. November 2025Sie sind hierOMOM 7751Weiterhin ausstehende neue Bebauung des Hilgenfelds im NiddatalDirektanregung
- 27. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 388Weiterhin ausstehende neue Bebauung des Hilgenfelds im NiddatalStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats