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Gemeinschaftliches und Genossenschaftliches Wohnen sichern

Vorlagentyp: B
187 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main plant die Einführung eines spezifischen Förderprogramms zur Unterstützung gemeinschaftlicher und genossenschaftlicher Wohnprojekte. Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig lebendige, vielfältige Quartiere zu entwickeln. Dieses Förderprogramm soll die städtebaulichen und sozialen Zielsetzungen der Stadt langfristig sicherstellen.

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Thema Wohnen verfolgen

Bericht

Zwischenbericht: In Anbetracht der aktuellen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt in Frankfurt am Main und der erkennbaren Schieflage im Wohnungsbau ist der Bedarf nach einem spezifischen Förderprogramm zur Unterstützung gemeinschaftlicher und genossenschaftlicher Wohnprojekte ungebrochen groß. Die Stadt Frankfurt am Main steht vor der Herausforderung, auf Dauer bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig lebendige, vielfältige Quartiere zu entwickeln. Gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte bieten hierfür vielversprechende Ansätze, indem Wohnraum auf solidarischer Basis geschaffen und nachhaltig bewirtschaftet wird.

Der Prozess der Richtlinienerstellung wird vom Amt für Wohnungswesen in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung Wohnbauförderung des Stadtplanungsamtes und unter Einbindung weiterer Expert:innen vorangebracht. Ziel des Prozesses ist es, die bestehende Förderkulisse zu ergänzen und die spezifischen Anforderungen gemeinschaftlicher und genossenschaftlicher Wohnprojekte zu berücksichtigen. Das Förderprogramm ist der effektive Rahmen, um die städtebaulichen und sozialen Zielsetzungen der Stadt Frankfurt am Main dauerhaft zu gewährleisten.

Unter den gegebenen Rahmenbedingungen im Bausektor ist es geboten, die finanzielle Ausstattung des Förderprogramms unabhängig von der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG zu gewährleisten. Bis das Förderprogramm beschlossen und entsprechend ausgestattet ist, können kurzfristige Unterstützungsmaßnahmen weiterhin ein wichtiges Instrument darstellen. Ziel bleibt jedoch ein langfristig ausgerichtetes Förderprogramm für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte, das transparente und effektive Förderung gewährleistet.

Die Förderung gemeinschaftlicher und genossenschaftlicher Wohnprojekte ist ein entscheidender Schritt, um die wohnungspolitischen und städtebaulichen Ziele der Stadt Frankfurt am Main zu verwirklichen. Die Schaffung eines spezifischen Förderprogramms trägt zu einer nachhaltigen, sozial gerechten und lebendigen Stadtentwicklung bei.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Mai 2022EE 120Produktbereich: 31 Finanzen Produktgruppe: 31.06 Beteiligungsmanagement Gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen sichernEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 15. April 2024Sie sind hier
    BB 137Gemeinschaftliches und Genossenschaftliches Wohnen sichern
    Magistratsbericht
  3. 9. September 2024BB 338Gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen sichernMagistratsbericht
  4. 7. Februar 2025BB 45Gemeinschaftliches und Genossenschaftliches Wohnen sichernMagistratsbericht
  5. 21. Juli 2025BB 268Gemeinschaftliches und Genossenschaftliches Wohnen sichernMagistratsbericht
  6. 28. November 2025MM 194Förderrichtlinie Strukturförderung gemeinschaftliches WohnenMagistratsvortrag
  7. 5. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 187 WochenBB 482Gemeinschaftliches und Genossenschaftliches Wohnen sichernMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 27 · 04.06.2024
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 137 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELF
Sonstige:
AfD (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Kenntnis)

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