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Förderrichtlinie Strukturförderung gemeinschaftliches Wohnen

Vorlagentyp: M
187 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Dieser Vorschlag sieht die Einführung der Förderrichtlinie "Strukturförderung gemeinschaftliches Wohnen" vor, um akteur:innen des gemeinwohlorientierten Wohnungsmarktes zu unterstützen. Ziel ist es, die strukturelle Stabilität und Professionalisierung dieser Projekte zu gewährleisten. Eine Evaluation nach fünf Jahren soll die Wirksamkeit des Programms überprüfen.

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Beschlussvorschlag

  1. Der Förderrichtlinie "Strukturförderung gemeinschaftliches Wohnen" wird zugestimmt.
  2. Der Magistrat - Amt für Wohnungswesen - wird ermächtigt, nach fachgerechter Prüfung eines Antrages Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen nach diesen Richtlinien zu bewilligen.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, eine Richtlinie zur Bauförderung von Gemeinwohlimmobilien zu erarbeiten, um die noch ausstehenden Förderbausteine zu realisieren.
  4. Für die Förderrichtlinie wird ein Budget in Höhe von 94.400 € zur Verfügung gestellt.
  5. Die Deckung der erforderlichen Mittel unter Ziffer IV. in Höhe von 94.400 € erfolgt aus der Veranschlagung der Produktgruppe 13.01, Maßnahme SEM Nordwest Projektmanagementkosten.
  6. Es wird zugestimmt, dass die mit dem Haushalt beschlossene Budgetierungsregelung (BGM 25) zur Maßnahme SEM Nordwest Projektmanagementkosten, wonach keine Deckungsfähigkeit zugunsten von Maßnahmen außerhalb der Maßnahme SEM Nordwest Projektmanagementkosten besteht, zur Deckung der Kosten der Maßnahme "Strukturförderung gemeinschaftliches Wohnen" einmalig in Höhe von 94.400 € aufgehoben wird.
  7. Es dient zur Kenntnis, dass die Mittel für die Maßnahme SEM Nordwest in der Kontengruppe 60, 61, 67-69 "Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen" in der Produktgruppe 13.1 Stadtplanung eingestellt wurden. b) die Zuschusszahlungen gemäß der Richtlinie (Ziffer I. und II.) aus der Kontengruppe 71 "Zuweisungen und Zuschüsse" in der Produktgruppe 17.1 Wohnen erfolgen. Die Beordnung der Mittel erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses.
  8. Das Programm wird nach fünf Jahren evaluiert und bei positiver Evaluierung fortgesetzt, sofern in den jeweiligen Haushaltsjahren Mittel hierfür zur Verfügung gestellt werden.

Begründung

A. Zielsetzung

Gemeinwohlorientierte Akteur:innen auf dem Wohnungsmarkt, insbesondere gemeinschaftliche Wohnprojekte, leisten einen wichtigen Beitrag zu langfristig stabilen Mietpreisen und schaffen Wohnraum, der auf soziale, ökologische und ökonomische Fragen eine dauerhafte Antwort bietet. Zur weiteren Stärkung und Förderung dieser Akteur:innen sind vielfältige Maßnahmen in unterschiedlichen Handlungsbereichen erforderlich.

In Frankfurt am Main hat sich eine aktive Szene von Wohnprojekten etabliert, die gemeinschaftliche Wohnangebote schafft und bedarfsgerechte Ansätze gemeinwohlorientierter Wohnraumversorgung hervorbringt. Diese Entwicklung wird durch bereits bestehende Maßnahmen unterstützt und verstetigt: Durch das Konzeptverfahren und den Baulandbeschluss erhalten gemeinwohlorientierte Träger:innen Zugang zu kommunalen Flächen. Die Förderung des Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e. V. ermöglicht eine Anlaufstelle, die Wissen an interessierte Bürger:innen und gemeinschaftliche Wohnprojekte vermittelt sowie fachliche Expertise in die städtische Wohnungs- und Stadtentwicklung einbringt.

Um die strukturelle Stabilität und Professionalisierung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten zu gewährleisten, bedarf es einer Förderung, welche die Gründung und Weiterentwicklung der Träger:innen selbst adressiert. Mit Beschluss vom 09.06.2025, § 1832 Anl. 14, hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat darum gebeten, eine Förderrichtlinie zur Unterstützung von Genossenschaften und gemeinschaftlichen Wohnprojekten zu erarbeiten.

B. Alternativen

Alternativen: Keine Förderung der strukturellen Stabilität und Professionalisierung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten.

C. Lösung

Lösung: Die "Förderrichtlinie Strukturförderung gemeinschaftliches Wohnen" richtet sich an gemeinwohlorientierte Wohnprojektinitiativen, Wohnprojekte in Umsetzung sowie bestehende Projekte. Gefördert werden Maßnahmen, die zur Professionalisierung und strukturellen Stabilität gemeinschaftlicher Wohnprojekte beitragen und damit die Entwicklung eines gemeinwohlorientierten Wohnungssektors unterstützen. Die Förderrichtlinie umfasst drei Förderbausteine: A. Gründungskosten Gefördert werden Gebühren und Prüfungshonorare, die im Zusammenhang mit der Gründung einer juristischen Person oder Personengesellschaft entstehen. B. Moderation und Beratung in Gruppenprozessen Gefördert werden die Kosten einer professionellen Begleitung von Konflikten oder Gruppenprozessen bei bestehenden Wohnprojekten und Wohnprojekten in Umsetzung. C. Projektberatung und Projektsteuerung Gefördert werden die Kosten einer qualifizierten Begleitung durch Projektsteuerung oder Projektberatung bei Wohnprojekten in Umsetzung. Die Förderrichtlinie setzt Anreize zur Gründung gemeinwohlorientierter Träger:innen und stärkt deren individuelle Handlungsfähigkeit in konkreten Vorhaben. Trotz vergleichsweise geringer Förderbeträge kann die Unterstützung in kritischen Projektphasen eine relevante Entlastung und Planungssicherheit schaffen und dadurch mehr Wohnprojekten zur Umsetzung verhelfen. Ergänzend zur vorliegenden Strukturförderung ist ein Förderbaustein ausstehend, welcher gemeinwohlorientierte Akteur:innen in die Lage versetzt, Wohnraum zu schaffen, der ökologischen sowie sozialen Anforderungen begegnet und der langfristig preisstabil bleibt. Dies soll durch zinsvergünstigte Darlehen erreicht werden. Die Richtlinie einer solchen Bauförderung für Gemeinwohlimmobilien soll erarbeitet und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Maßnahme ist beihilferechtlich unbedenklich, da sie sich auf ein regionales, gemeinwohlorientiertes Segment beschränkt und nicht dazu geeignet ist, die Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt zu verzerren oder private Investitionen zu verdrängen. Der Höchstbetrag für De-minimis-Beihilfen von 300.000,00 € wird nicht überschritten.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich
    vorgeschrieben
    Folgende Form
    ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird
    vorgeschlagen
    Kurze
    Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht
    erfolgen, weil:
    ☐ verwaltungsinterner Vorgang
    ☒ Gestaltungsspielraum ist nicht
    ausreichend
    ☒ Verfahrensverzögerung kann nicht
    akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht
    zur Verfügung
    ☐ gesetzlicher
    Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits
    stattgefunden
    Erläuterung
    (optional):
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht
    vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Mai 2022EE 120Produktbereich: 31 Finanzen Produktgruppe: 31.06 Beteiligungsmanagement Gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen sichernEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 15. April 2024BB 137Gemeinschaftliches und Genossenschaftliches Wohnen sichernMagistratsbericht
  3. 9. September 2024BB 338Gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen sichernMagistratsbericht
  4. 7. Februar 2025BB 45Gemeinschaftliches und Genossenschaftliches Wohnen sichernMagistratsbericht
  5. 21. Juli 2025BB 268Gemeinschaftliches und Genossenschaftliches Wohnen sichernMagistratsbericht
  6. 28. November 2025Sie sind hier
    MM 194Förderrichtlinie Strukturförderung gemeinschaftliches Wohnen
    Magistratsvortrag
  7. 5. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 187 WochenBB 482Gemeinschaftliches und Genossenschaftliches Wohnen sichernMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 40 · 02.12.2025
TO I, TOP 45
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 194 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 43 · 09.12.2025
TO I, TOP 32
Angenommen
Der Vorlage M 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeBFF-BIGVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
CDUFDPAfDGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 45 · 11.12.2025
TO II, TOP 52
Angenommen
Der Vorlage M 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeBFF-BIGVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
CDUFDPAfDGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, FDP, AfD und Gartenpartei (= Ablehnung)

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