Gemeinschaftliches und Genossenschaftliches Wohnen sichern
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Förderung gemeinschaftlicher und genossenschaftlicher Wohnprojekte vor, um deren strukturelle Qualitäten zu sichern. Dies geschieht durch die Entwicklung von Richtlinien, die den Bau solcher Projekte unterstützen sollen. Das erwartete Ergebnis ist eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden Wohnungsbauförderung.
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Thema Stadtplanung verfolgenBericht
Der Magistrat nimmt Bezug auf die Berichte B 338 vom 09.09.2024, B 45 vom 07.03.2025 und B 268 vom 21.07.2025.
Das zuständige Fachamt hat den Entwurf einer Richtlinie zur Förderung der strukturellen Qualitäten gemeinschaftlicher und genossenschaftlicher Wohnprojekte finalisiert. Der Entwurf befindet sich im Geschäftsgang.
Daran anknüpfend soll im zweiten Schritt eine Richtlinie erarbeitet werden, mit der die Entwicklung von Bauvorhaben in gemeinwohlorientierter Trägerschaft gefördert und somit die bestehende Wohnungsbauförderung sinnvoll ergänzt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Mai 2022EE 120Produktbereich: 31 Finanzen Produktgruppe: 31.06 Beteiligungsmanagement Gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen sichernEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 15. April 2024BB 137Gemeinschaftliches und Genossenschaftliches Wohnen sichernMagistratsbericht
- 9. September 2024BB 338Gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen sichernMagistratsbericht
- 7. Februar 2025BB 45Gemeinschaftliches und Genossenschaftliches Wohnen sichernMagistratsbericht
- 21. Juli 2025BB 268Gemeinschaftliches und Genossenschaftliches Wohnen sichernMagistratsbericht
- 28. November 2025MM 194Förderrichtlinie Strukturförderung gemeinschaftliches WohnenMagistratsvortrag
- 5. Dezember 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 187 WochenBB 482Gemeinschaftliches und Genossenschaftliches Wohnen sichernMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis) Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung)