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Zusätzlicher Lärmschutz für das Außengelände (Schulhof) der Pestalozzischule

Vorlagentyp: V
13 Stationen im Verfahren9 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über den aktuellen Status des Baus einer Lärmschutzwand an der Pestalozzischule zu erhalten. Zudem wird nach den Ergebnissen früherer Gespräche mit der Autobahn GmbH gefragt. Die Hoffnung ist, neue Erkenntnisse zu den geplanten Maßnahmen zu gewinnen und Missverständnisse auszuräumen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort überfällig

Der Magistrat hätte bis zum 05.05.2025 antworten müssen. Seit 530 Tagen liegt nichts vor.Warum?

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Auskunft darüber gebeten, wie der derzeitige Sachstand zum Bau einer bauzeitlichen Lärmschutzwand vor dem westlichen Teil der Front der Pestalozzischule ist. Insbesondere wird der Magistrat um Mitteilung darüber gebeten, wie die Ergebnisse der vor zwei Jahren angekündigten Gespräche mit der Autobahn GmbH des Bundes sind.

Begründung

In seiner Stellungnahme vom 24.02.2023, ST 579, hat der Magistrat Gespräche mit der Autobahn GmbH in dieser Sache angekündigt: "Der Magistrat bedauert die entstandenen Missverständnisse. Tatsächlich fanden sowohl zum Ende 2021 als auch im Frühjahr 2022 wiederholt Gesprächstermine statt, bei denen die Vertreter der Autobahn GmbH großes Verständnis für den Bedarf an Lärmschutz für die Außengelände - auch außerhalb der nur skizzierten Eintragungen im Planfeststellungsbeschluss hinaus - zeigten und Lösungsvorschläge machten und prüften. Inaugenscheinnahmen sowie Prüfungstermine vor Ort unterstrichen den Eindruck, hier auf einem ‚guten Weg' zu sein. Diese Einschätzung veranlasste die Stellungnahme des Magistrats (ST 2232/22) in Unkenntnis von der erwähnten Informationsveranstaltung sowie vom Ausscheiden des früheren Niederlassungsleiters der Autobahn GmbH, welcher an den zuvor erfolgsversprechenden Gesprächen konstruktiv und kooperativ teilgenommen hatte. Die augenscheinlich abweichende Haltung des neuen Niederlassungsleiters, die sich wohl in entsprechenden Äußerungen anlässlich der Informationsveranstaltung zeigte, muss jetzt erfragt und diskutiert werden. Dafür wird der Magistrat erneut Gespräche mit der Autobahn GmbH aufnehmen.",

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. März 2022BB 122Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlagen und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichenMagistratsbericht
  2. 25. April 2022OFOF 280/11Was ist der Sachstand zum zusätzlichen Lärmschutz für die Außengelände (Schulhof) der Pestalozzischule?Ortsbeiratsantrag · SPD
  3. 25. April 2022OMOM 1971Wie ist der Sachstand zum zusätzlichen Lärmschutz für die Außengelände (Schulhof) der Pestalozzischule?Direktanregung
  4. 9. September 2022BB 358Lärmschutzwand PestalozzischuleMagistratsbericht
  5. 26. September 2022STST 2232Wie ist der Sachstand zum zusätzlichen Lärmschutz für die Außengelände (Schulhof) der Pestalozzischule?Stellungnahme
  6. 2. Oktober 2022OFOF 336/11Zusätzlicher Lärmschutz für das Außengelände (Schulhof) der PestalozzischuleOrtsbeiratsantrag · SPD
  7. 10. Oktober 2022OMOM 2881Zusätzlicher Lärmschutz für das Außengelände (Schulhof) der PestalozzischuleDirektanregung
  8. 10. Februar 2023BB 74Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichenMagistratsbericht
  9. 24. Februar 2023STST 579Zusätzlicher Lärmschutz für das Außengelände (Schulhof) der PestalozzischuleStellungnahme
  10. 13. März 2023OAOA 333Lärmschutz im Außenbereich der Pestalozzischule Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 74Anregung
  11. 13. März 2023OFOF 392/11Lärmschutz im Außenbereich der PestalozzischuleOrtsbeiratsantrag · SPD
  12. 14. Januar 2025OFOF 694/11Zusätzlicher Lärmschutz für das Außengelände (Schulhof) der PestalozzischuleOrtsbeiratsantrag · SPD
  13. 10. Februar 2025Sie sind hier
    VV 1115Zusätzlicher Lärmschutz für das Außengelände (Schulhof) der Pestalozzischule
    Anfrage

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf9 Beratungen
OBR 11
Sitzung 40 · 16.06.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 41 · 01.09.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 42 · 20.10.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 43 · 24.11.2025
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 44 · 12.01.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 45 · 23.02.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 1 · 04.05.2026
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 2 · 08.06.2026
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 3 · 10.08.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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