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Lärmschutzwand Pestalozzischule

Vorlagentyp: B

Bericht

Der Planfeststellungsbeschluss sieht Lärmschutzfenster in 7 Klassenräumen und dezentrale Lüftungsanlagen in 14 Klassenräumen an der Süd- und Westfassade als passive Lärmschutzmaßnahmen für die Pestalozzischule vor. Als weiteren Schutz für die Schule wird die Stadt Frankfurt alle anderen Räume an der Süd- und Westfassade mit Lärmschutzfenstern versehen und die Unterrichtsräume zusätzlich mit Lüftungsanlagen ausstatten. Gemäß dem von der Stadt Frankfurt in Auftrag gegebene Lärmschutzgutachten sind die Unterrichtsräume damit ausreichend gegen den Baulärm geschützt. Betreffend die Freiflächen von Schule, Kita und Hort haben die Verhandlungen des Magistrats mit der Autobahn GmbH deren grundsätzliche Bereitschaft zur Errichtung einer Lärmschutzwand und Verlängerung der ursprünglich zitierten Länge ergeben. Derzeit findet eine konstruktive Prüfung der möglichen Umsetzung auf Grundlage der örtlichen Gegebenheiten, Sicherheitsanforderungen und Effektivitätsbewertung unter Beteiligungen der Branddirektion, des Straßenverkehrsamts und des Planungsbüros vor Ort statt. Eine vorsorgliche Einstellung von Mitteln in den Haushalt ist daher bislang weder angezeigt noch erfolgt.