Was ist der Sachstand zum zusätzlichen Lärmschutz für die Außengelände (Schulhof) der Pestalozzischule?
Begründung
Lärmschutz für die Außengelände (Schulhof) der Pestalozzischule? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Gespräche mit der Autobahngesellschaft für den bauzeitlichen Lärmschutz des Schulhofs zu forcieren und dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Der Bericht 122 handelt von der Lüftungsanlage und den Schallschutzfenstern, also dem Innenbereich der Schule. Der mit OA 196 ebenfalls geforderte bauzeitliche Schutz der Außenbereiche und des Schulhofs bleibt im Bericht unerwähnt. Die Lärmgrenzwerte liegen laut Planung in 91 Wochen während 3,5 Jahren Bauzeit (also in mehr als die Hälfte der Wochen) bei 60 Dezibel (Grenzwert 50 Dezibel). Die Planfeststellung hat deshalb eine zusätzliche Lärmschutzwand angeordnet, die aber den Durchgang zum Schulhof frei lässt. Der Schulträger der Stadt Frankfurt hat mehrfach deutlich gemacht, dass eine Verlängerung der Lärmschutzwand für eine gesundheitlich unbedenkliche Nutzung der Freiflächen von Grundschule, Kita und Hort unabdingbar ist - sowohl für die Kinder als auch für die dort Beschäftigten. Die Stadtverordnetenversammlung hatte angeregt, der Magistrat möge vorsorglich Mittel in den Haushalt einstellen, um nötigenfalls die erforderliche Lärmschutzwand zum Schutze der Pestalozzischule zu finanzieren. Im Dezember hieß es von der Autobahngesellschaft, sie stehe in dieser Sache in guten Gesprächen mit der Stadt, die voraussichtlich im Frühjahr abgeschlossen würden.