Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, von Hessen Mobil die Einrichtung einer Lüftungsanlage und von Schallschutzfenstern für die Pestalozzischule sowie zusätzlichen Lärmschutz für das Außengelände der Schulstätte einzufordern. Dies ist notwendig, um den Schulbetrieb während der langwierigen Bauarbeiten an der Autobahn nicht zu gefährden und, um die Schüler angemessen vor diesen Lärmbelästigungen zu schützen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, von Hessen Mobil für die Pestalozzischule eine Lüftungsanlage und Schallschutzfenster sowie einen zusätzlichen Lärmschutz für die Außengelände (Schulhof, Kindergartenhof, Schulgarten und Hortwiese) einzufordern. Sollten die Maßnahmen nicht ausreichen, muss ein temporärer Ersatzbau der Schule erwogen werden.
Begründung
Es ist geplant, das Gebäude nur teilweise durch eine Lärmschutzwand unzureichend zu schützen. Der Einbau nur von Schallschutzfenstern ist bei Weitem nicht ausreichend. Die Fenster der Klassenräume sind Richtung Süden und zur Baustelle ausgerichtet. Die Bauarbeiten werden mindestens sieben Jahre dauern, so Hessen Mobil. Um einen ununterbrochenen Schulbetrieb zu gewährleisten, muss das Gebäude mit einer Lüftungsanlage ausgerüstet werden. Die Schallschutzfenster werden wegen des extremen Baulärms geschlossen zu halten sein. Gegenüber den Schülern besteht eine Sorgfaltspflicht seitens des Landes Hessen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. November 2017 brachte der Ortsbeirat 11 diese Anregung ein. Sie geht auf OF 392/11 zurück — Ortsbeiratsantrag von SPD, beschlossen am 13. März 2023. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 4. Juni 2018 mit dem Bericht B 158. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 30 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- OFBezugOF 392/11 — Lärmschutz im Außenbereich der Pestalozzischule · Ortsbeiratsantrag
- BFolgeB 108 — Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen · Magistratsbericht
- BFolgeB 358 — Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen · Magistratsbericht
- BFolgeB 90 — Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen · Magistratsbericht
- BFolgeB 327 — Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen · Magistratsbericht
- BFolgeB 3 — Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen · Magistratsbericht
- BFolgeB 195 — Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen · Magistratsbericht
- BFolgeB 364 — Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen · Magistratsbericht
- BFolgeB 122 — Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlagen und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen · Magistratsbericht
- BFolgeB 354 — Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlagen und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen · Magistratsbericht
- BFolgeB 74 — Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen · Magistratsbericht
- BFolgeB 261 — Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen · Magistratsbericht
- BFolgeB 21 — Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen · Magistratsbericht
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu a) Ablehnung der Dringlichkeit durch CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Aufnahme auf TO)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER