Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 158
Betreff: Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2044 - OA 196/17 OBR 11 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 21.02.2019 Das durch den von Hessen Mobil beauftragten Gutachter erarbeitete und vorgeschlagene Schutzkonzept sieht zurzeit keine Lüfter vor, da aus unterschiedlichen Quellen, u. a. auch aus energetischen Gründen, grundsätzlich "Stoß- und Querlüftung" empfohlen wird. Diese Einschätzung wird auch vom Stadtschulamt und Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main geteilt, die sich in ihren Lüftungsempfehlungen an die Schulen für "Stoß- und Querlüften" vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen aussprechen. Der Vorschlag zum Einbau einer Lüftungsanlage wird aus Sicht des Magistrats darüber hinaus auch nicht befürwortet, da der Einbau einer zentralen Lüftungsanlage in dem denkmalgeschützten Gebäude nur mit sehr großem Aufwand und deutlichen räumlichen Verlusten möglich wäre. Dezentrale Lüfter müssten selbst auch einen entsprechend hohen Schallschutz bieten und bringen somit deutlich zu wenig Nutzen. Der Einbau von Schallschutzfenstern an der West- und Südfassade wird für sehr sinnvoll erachtet. Hierdurch kann bei geschlossenen Fenstern ein Innenraumpegel von 35 dB(A) erreicht werden. Für Unterrichtsräume wird nach der VDI-Richtlinie 2719, "Schalldämmung von Fenstern" ein Wert von 30 dB(A) bis 40 dB(A) empfohlen. Mit den gutachterlich in Erwägung gezogenen Schutzmaßnahmen ist in den Klassenräumen ein von Baulärm ungestörtes Lernen möglich. Bei dieser Maßnahme ist jedoch zu beachten, dass es sich bei dem Gebäude um ein Denkmal handelt und die neuen Fenster entsprechend abgestimmt werden müssen. Weiterhin wurden durch den Gutachter zwei weiterführende Lärmschutzmaßnahmen geprüft.
- Die Verlängerung der Lärmschutzwand nördlich der bauzeitlichen Stadtbahntrasse um ca. 260 m nach Westen (Fortführung über die Haenischstraße). Es ist jedoch nicht erkennbar, ob die Umsetzung dieser Maßnahme auch tatsächlich vorgesehen ist. Dies wäre sehr zu wünschen, da in diesem Bereich auf der Nordseite der Baustelle keine andere Schutzmaßnahme erkennbar ist.
- Zusätzlicher Lärmschutz vor der Südfassade der Pestalozzischule einschließlich der Kita durch eine zusätzliche Schallschutzwand unmittelbar vor dem Gebäude. Hierdurch würde es zu einer starken Beeinträchtigung des Blicks und der möglichen Frischluftzufuhr zu den Klassenräumen kommen, sodass diese Maßnahme nicht zu einer Verbesserung der Gesamtsituation führt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Juni 2018Sie sind hierBB 158Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichenMagistratsbericht
- 5. Juli 2018OFOF 393/11Schallschutzfenster und Lüftungsanlage für die PestalozzischuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. August 2018OMOM 3515Lüftungsanlage für die PestalozzischuleDirektanregung
- 16. November 2018BB 372Umfassender Lärmschutz für die PestalozzischuleMagistratsbericht
- 28. November 2018OFOF 505/11Maßnahmen einfordern, um den Schulbetrieb während des Autobahnbaus zu gewährleisten: - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger, durch Überlappen von zwei Wandsegmenten- Zufahrt für Autos an andere SOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. Dezember 2018OMOM 4053Maßnahmen einfordern, um den Schulbetrieb der Pestalozzischule während des Autobahnbaus zu gewährleisten: - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger, durch Überlappen von zwei Wandsegmenten- ZufahrtDirektanregung
- 3. Dezember 2018STST 2247Lüftungsanlage für die PestalozzischuleStellungnahme
- 29. März 2019Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 624Maßnahmen einfordern, um den Schulbetrieb der Pestalozzischule während des Autobahnbaus zu gewährleisten: - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger, durch Überlappen von zwei Wandsegmenten - ZufahrtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER