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Umfassender Lärmschutz für die Pestalozzischule

Vorlagentyp: B
88 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren5 Sitzungen
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Idee
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 16.11.2018, B 372

Betreff: Umfassender Lärmschutz für die Pestalozzischule Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2018, § 2253 - NR 477/17 CDU/SPD/GRÜNE - Zwischenbescheid des Magistrats vom 25.04.2019 Zwischenbericht: Zu a) Lärmschutzwand an der Baugrube: Die Unterlagen zum Planänderungsverfahren "Tunnel" sehen im nördlichen Bereich zwischen Haenisch- und Flinschstraße - in dem die Pestalozzischule liegt - eine circa 380 Meter lange und 6 Meter hohe Lärmschutzwand unmittelbar südlich der Wohnbebauung vor. Eine weitere 3 Meter hohe Lärmschutzwand wird direkt an der Tunnelbaugrube platziert. Dadurch kann der Baulärm an der Außenfassade der Pestalozzischule reduziert werden. Ergänzend dazu werden an der Süd- und Westfassade der Schule Schallschutzfenster eingebaut. Diese Maßnahme ist fachlich gesehen sehr sinnvoll, denn so kann bei geschlossenen Fenstern im Innenraum ein Geräuschpegel von 35 dB (A) (Dezibel, Bewertung A) erreicht werden. Das entspricht der Empfehlung des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI). Die VDI-Richtlinie 2719 "Schalldämmung von Fenstern" sieht für Unterrichtsräume Werte zwischen 30 und 40 dB (A) vor. Mit diesen Schutzmaßnahmen ist in den Klassenräumen ein ungestörtes Lernen möglich. Im Rahmen des Immissionsschutzkonzeptes Baulärm wurde auch eine Verlängerung der Lärmschutzwand um 260 Meter in Richtung Westen sowie eine Erhöhung der Wand auf 10 Meter geprüft. Beide Maßnahmen würden zwar die Schallsituation weiter verbessern, jedoch beurteilen die Gutachter die entstehenden Mehrkosten von rund 1,27 Millionen Euro als unverhältnismäßig. Darüber hinaus hätte die verlängerte Lärmschutzwand eine Sperrung der Haenischstraße zur Folge. Diese dient jedoch als Zufahrt zur Schule und zur Vatterstraße. In der Folge müsste eine alternative Zufahrt geschaffen werden, was im Falle der Machbarkeit, den Schulweg um rund 700 Meter verlängert. Zu b) Schallschutzfenster und Lüftungsanlage für die Pestalozzischule: Zum Thema Schallschutzfenster wurde bereits im Absatz a) berichtet. Hessen Mobil hat einen Gutachter beauftragt, der ein Schutzkonzept für die Pestalozzischule erarbeitet hat. In diesem Konzept sind keine Lüfter vorgesehen, da grundsätzlich - unter anderem auch aus energetischen Gründen - Stoß- beziehungsweise Querlüften empfohlen wird. Auch die Fachämter der Stadt Frankfurt am Main empfehlen allen Frankfurter Schulen das Stoß- beziehungsweise Querlüften vor Unterrichtsbeginn sowie in den Pausen. Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2253/2018 hat die Stadt Frankfurt am Main, vertreten durch das Amt für Straßenbau und Erschließung in der Stellungnahme zur Planfeststellung an das Regierungspräsidium Darmstadt den Einbau einer Belüftungsanlage gefordert. Zu c) Nur zwingend erforderliche Baumfällungen: Generell sollen nur Bäume gefällt werden, wenn dies für anstehende vorbereitende Maßnahmen zwingend erforderlich ist. Hessen Mobil verweist in diesem Zusammenhang auf seine Pressemitteilung vom 14.02.2018, in der es unter anderem heißt: "Leider müssen für die Umsetzung der Baumaßnahmen bereits jetzt Bäume gefällt und Gehölzflächen gerodet werden. Es werden jedoch nur Fällungen vorgenommen, die für den Bau der vorbereitenden Maßnahmen unbedingt erforderlich sind. Grundsätzlich werden Eingriffe in das Gehölz nur in der vegetationsarmen Zeit in den Wintermonaten vorgenommen."Nebenvorlage: Antrag vom 28.11.2018, OF 505/11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Dezember 2017NRNR 477Umfassender Lärmschutz für die PestalozzischuleSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 4. Juni 2018BB 158Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichenMagistratsbericht
  3. 16. November 2018Sie sind hier
    BB 372Umfassender Lärmschutz für die Pestalozzischule
    Magistratsbericht
  4. 28. November 2018OFOF 505/11Maßnahmen einfordern, um den Schulbetrieb während des Autobahnbaus zu gewährleisten: - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger, durch Überlappen von zwei Wandsegmenten - Zufahrt für Autos an andere SOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 3. Dezember 2018STST 2247Lüftungsanlage für die PestalozzischuleStellungnahme
  6. 3. Dezember 2018OMOM 4053Maßnahmen einfordern, um den Schulbetrieb der Pestalozzischule während des Autobahnbaus zu gewährleisten: - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger, durch Überlappen von zwei Wandsegmenten - ZufahrtDirektanregung
  7. 29. März 2019STST 624Maßnahmen einfordern, um den Schulbetrieb der Pestalozzischule während des Autobahnbaus zu gewährleisten: - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger, durch Überlappen von zwei Wandsegmenten - ZufahrtStellungnahme
  8. 23. August 2019Antwort des Magistrats · nach 88 WochenBB 302Umfassender Lärmschutz für die PestalozzischuleMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 11
Sitzung 27 · 03.12.2018
TO I, TOP 21
Beraten
Anregung an den Magistrat OM 4053 2018 1. Die Vorlage B 372 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 505/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 27 · 17.01.2019
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 372 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Sonstige:
Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 27 · 21.01.2019
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 372 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Sonstige:
Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)

Verkehrsausschusses
Sitzung 27 · 22.01.2019
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 372 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
AfD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis)

Verkehrsausschusses
Sitzung 31 · 18.06.2019
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 372 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER

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