Maßnahmen zur Verbesserung der Situation und zur Vermeidung wiederkehrender erheblicher Ruhestörungen auf dem Spiel- und Bolzplatz an der Flinschstraße
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Der Magistrat muss bis zum 07.12.2026 antworten. Noch 70 Tage.Warum?
Flinschstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen21.08.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück, Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigen08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fehlender Gehweg auf der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück – Planfeststel-lungsbeschluss herbeiführen27.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die regelmäßig auftretenden erheblichen Ruhestörungen auf dem Spiel- und Bolzplatz an der Flinschstraße, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, zu reduzieren und die Einhaltung der öffentlichen Ordnung sicherzustellen.
Hierzu wird der Magistrat insbesondere gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen:
- Piktogrammschilder an den Zugängen anbringen
An den vier Eingängen des Spielplatzes sowie am Zugang zum Bolzplatz sollen gut sichtbare und eindeutige Piktogrammschilder angebracht werden. Die Beschilderung soll insbesondere Hinweise enthalten auf:
- die zulässigen Nutzungszeiten;
- die geltenden Ruhezeiten;
- die einzuhaltenden Verhaltensregeln;
- das Rauchverbot;
- das Alkoholverbot sowie
- das Grillverbot, soweit diese Verbote für die jeweilige Fläche gelten.
Die Hinweise sollen möglichst eindeutig und auch ohne umfangreiche Sprachkenntnisse verständlich sein.
- Verstärkte Kontrollen in den Abendstunden
Es soll veranlasst werden, dass der Spiel- und Bolzplatz, insbesondere ab 21:00 Uhr, verstärkt kontrolliert wird. Hierbei sollen - je nach Zuständigkeit und rechtlicher Möglichkeit - das Ordnungsamt bzw. die Stadtpolizei sowie das zuständige 18. Polizeirevier einbezogen werden. Ziel der Kontrollen soll sein, Ruhestörungen frühzeitig zu unterbinden, auf die geltenden Nutzungs- und Verhaltensregeln hinzuweisen und bei Verstößen die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
- Geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung
Der Magistrat wird gebeten, darüber hinaus alle geeigneten und rechtlich möglichen Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, die zu einer dauerhaften Verbesserung der Situation beitragen können. Dabei sollen insbesondere Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um wiederkehrende Ruhestörungen, übermäßigen Lärm sowie Verstöße gegen bestehende Nutzungs- und Verhaltensregeln zu verhindern bzw. konsequent zu unterbinden.
Begründung
Auf dem Spiel- und Bolzplatz an der Flinschstraße kommt es täglich in den Abendstunden, insbesondere nach 20:00 Uhr und häufig bis 00:00 Uhr oder darüber hinaus, zu erheblichen Lärmbelästigungen.
Die Anwohnerinnen und Anwohner berichten von lautem Geschrei, Rufen, Musik und weiteren erheblichen Lärmemissionen. Die wiederkehrenden Störungen führen zu einer massiven Beeinträchtigung der Lebens- und Wohnqualität der unmittelbar betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner.
Besonders belastend ist die Situation für Familien mit Kindern, ältere Menschen sowie Berufstätige, die auf eine ausreichende Nachtruhe angewiesen sind. Die regelmäßige Lärmbelastung bis in die späten Abend- und Nachtstunden stellt für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner eine erhebliche Einschränkung dar.
Bei einem Spiel- und Bolzplatz handelt es sich grundsätzlich um eine wichtige Einrichtung für Kinder und Jugendliche und damit um einen wertvollen Bestandteil des öffentlichen Lebens im Stadtteil. Gleichzeitig ist jedoch darauf zu achten, dass die Nutzung solcher Anlagen im Rahmen der geltenden Nutzungszeiten und unter Rücksichtnahme auf die Anwohnerschaft erfolgt.
Der Ortsbeirat erkennt ausdrücklich an, dass Spiel- und Bolzplätze wichtige Einrichtungen für Kinder und Jugendliche darstellen und deren Nutzung grundsätzlich ermöglicht werden soll. Gleichzeitig ist jedoch sicherzustellen, dass die Nutzung innerhalb der geltenden Nutzungszeiten erfolgt und die berechtigten Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner auf Ruhe und Rücksichtnahme angemessen berücksichtigt werden.
Durch eine klare Beschilderung, eine verstärkte Präsenz und Kontrolle in den besonders problematischen Abendstunden sowie die konsequente Anwendung geeigneter ordnungsrechtlicher Maßnahmen kann dazu beigetragen werden, die bestehende Situation nachhaltig zu verbessern.
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher, die genannten Maßnahmen zeitnah zu prüfen und umzusetzen und über die eingeleiteten Maßnahmen sowie deren Wirkung zu berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. August 2026OFOF 65/11Maßnahmen zur Verbesserung der Situation und zur Vermeidung wiederkehrender erheblicher Ruhestörungen auf dem Spiel- und Bolzplatz an der Flinschstraße in 60388 FFMOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. September 2026Sie sind hierOMOM 644Maßnahmen zur Verbesserung der Situation und zur Vermeidung wiederkehrender erheblicher Ruhestörungen auf dem Spiel- und Bolzplatz an der FlinschstraßeDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats