Maßnahmen einfordern, um den Schulbetrieb der Pestalozzischule während des Autobahnbaus zu gewährleisten: - Verlängerung der Lärmschutzwand über die…
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Maßnahmen einfordern, um den Schulbetrieb der Pestalozzischule während des Autobahnbaus zu gewährleisten: - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger, durch Überlappen von zwei Wandsegmenten - Zufahrt
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 624
Betreff: Maßnahmen einfordern, um den Schulbetrieb der Pestalozzischule während des Autobahnbaus zu gewährleisten: - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger, durch Überlappen von zwei Wandsegmenten - Zufahrt für Autos an eine andere Stelle verlegen - Installation einer Lüftungsanlage in der Pestalozzischule Die vom Ortsbeirat erwünschten Maßnahmen a) Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstrasse, b) Einrichten einer Pforte für Fußgänger und Fußgängerinnen durch Überlappen von zwei Wandsegmenten und c) Zufahrt für Autos an eine andere Stelle zu verlegen, dienen aus Sicht des Magistrats dem Schutz des Schulgebäudes und tragen zur Sicherstellung des Schulbetriebes bei. Der Magistrat erachtet die Planänderungen im Planfeststellungsverfahren in Bezug auf die Verbesserung der Lärmbelastung der Liegenschaft Vatterstrasse 1-9 (Pestalozzischule und Kindergarten) als unzureichend. Durch die aktuell geplanten Maßnahmen und Änderungen im Plan sehen wir keine Verbesserung für die Lärmbelastung der Liegenschaft Vatterstrasse 1-9. Gegenüber der Vorhabenträgerin wurden diese Bedenken durch die Stadt Frankfurt am Main bereits vorgetragen und werden weiter aufrecht erhalten. Deshalb haben wir um geeignete Vorschläge gebeten, mit denen die Lärmbelastung auf ein erträgliches Maß reduziert werden kann. Bezüglich der baulichen Maßnahmen möchten wir darauf aufmerksam machen, dass es sich bei der Liegenschaft Vatterstrasse 1-9 um ein Kulturdenkmal gemäß §2 Abs.1 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) handelt und für Veränderungen am Gebäude immer eine Genehmigung nach §18 HDSchG erforderlich ist. Aktuell ist als passiver Schallschutz vorgesehen, an der Süd- und Westfassade des Gebäudes die Fenster gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu erneuern. Eine denkmalrechtliche Genehmigung kann nur für Holzfenster in Aussicht gestellt werden, deren Gestaltung, Einteilung und Farbgebung den ursprünglichen (bauzeitlichen) Fenstern entspricht. Allgemein wird davon ausgegangen, dass ein Luftaustausch auch während des Unterrichts sinnvoll ist. Deshalb überprüft der Magistrat, ob für den Einbau einer zentralen oder dezentralen Lüftungsanlage eine denkmalrechtliche Genehmigung erlangt werden kann. Hierbei ist zu beachten, dass durch den Einbau einer Belüftungsanlage keine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung des Kulturdenkmals entsteht. Es dürfen auch keine massiven Eingriffe in die Bausubstanz oder das innere und äußere Erscheinungsbild des Gebäudes erfolgen. Darüber hinaus begrüßt der Magistrat, dass sich der Hessische Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Herr Al-Wazir, für die Belange der Frankfurter Schulkinder an der Pestalozzischule einsetzt und sich für den Einbau einer Lüftungsanlage sowie einen effizienten Lärmschutz ausgesprochen hat.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Juni 2018BB 158Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichenMagistratsbericht
- 16. November 2018BB 372Umfassender Lärmschutz für die PestalozzischuleMagistratsbericht
- 28. November 2018OFOF 505/11Maßnahmen einfordern, um den Schulbetrieb während des Autobahnbaus zu gewährleisten: - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger, durch Überlappen von zwei Wandsegmenten- Zufahrt für Autos an andere SOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. Dezember 2018OMOM 4053Maßnahmen einfordern, um den Schulbetrieb der Pestalozzischule während des Autobahnbaus zu gewährleisten: - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger, durch Überlappen von zwei Wandsegmenten- ZufahrtDirektanregung
- 3. Dezember 2018STST 2247Lüftungsanlage für die PestalozzischuleStellungnahme
- 29. März 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 624Maßnahmen einfordern, um den Schulbetrieb der Pestalozzischule während des Autobahnbaus zu gewährleisten: - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger, durch Überlappen von zwei Wandsegmenten - ZufahrtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab