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Maßnahmen einfordern, um den Schulbetrieb der Pestalozzischule während des Autobahnbaus zu gewährleisten: - Verlängerung der Lärmschutzwand über die…

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Maßnahmen einfordern, um den Schulbetrieb der Pestalozzischule während des Autobahnbaus zu gewährleisten: - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger, durch Überlappen von zwei Wandsegmenten - Zufahrt

Vorlagentyp: OM
43 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Anregung an den Magistrat vom 03.12.2018, OM 4053 entstanden aus Vorlage: OF 505/11 vom 28.11.2018

Betreff: Maßnahmen einfordern, um den Schulbetrieb der Pestalozzischule während des Autobahnbaus zu gewährleisten: - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger, durch Überlappen von zwei Wandsegmenten - Zufahrt für Autos an eine andere Stelle verlegen - Installation einer Lüftungsanlage in der Pestalozzischule Vorgang: OA 196/17 OBR 11; Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2044; B 158/18; OM 3515/18 OBR 11; ST 2247/18 Der Magistrat wird aufgefordert, seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen und zeitnah beim RP Darmstadt Einwendungen gegen die aktuellen Planungen von Hessen Mobil auf den Weg zu bringen. Um während des Autobahnbaus die Pestalozzischule, den Hort und die Kita sowie die Außengelände ausreichend vor Lärm zu schützen, muss die Lärmschutzwand über die Haenischstraße verlängert und mit einer Schleuse für Fußgänger versehen werden. Die Zufahrt für Autos, welche die Vatterstraße erreichen wollen, ist an anderer Stelle einzurichten. Zudem benötigt die Schule neben Schallschutzfenstern eine Lüftungsanlage. Der Ortsbeirat verweist im Übrigen auf die Vorlagen OA 196 und OM 3515 sowie auf den vorletzten Absatz des Magistratsberichts B 158.

Begründung: Der Magistratsbericht B 158 wird abgelehnt. Die aufgeführten Argumente beruhen lediglich auf Berichten von Gutachtern, die von Hessen Mobil beauftragt wurden. Es ist nicht zu erkennen, dass sich der Magistrat selbst ausreichend mit der Thematik beschäftigt hat und die Nöte und Sorgen der Betroffenen ernst nimmt. Es ist sicher, dass es über einen Zeitraum von mindestens zweieinhalb Jahren zu Lärmüberschreitungen im Bereich der Schule kommen wird. Schon in der ersten Informationsveranstaltung von Hessen Mobil 2014 wurde klar, dass der Schutz für die Pestalozzischule wegen der offenen Haenischstraße nicht gewährleistet ist. Dies wurde auf gezielte Nachfrage auch so von Hessen Mobil eingeräumt. Seitdem verweist der Ortsbeirat immer wieder auf die Notwendigkeit, hier im Sinne der Bürger tätig zu werden. Die im Zwischenbericht genannten Kosten für die verlängerte Schallschutzwand werden mit 1,27 Millionen Euro als unverhältnismäßig hoch angegeben und es wird von Mehrkosten gesprochen. Es handelt sich jedoch nicht um Mehrkosten, sondern um Kosten, die man hätte einplanen müssen. Die Lärmschutzwand über die Haenischstraße wurde nicht mit eingeplant, obwohl sie notwendig ist. Bei einer Infoveranstaltung gab Hessen Mobil zu, dass es hierfür noch keine Lösung gibt. An einer Lösung hat aber weder Hessen Mobil noch der Magistrat ein ernsthaftes Interesse gezeigt, obwohl klar ist, dass die Lärmwerte über einen sehr langen Zeitraum überschritten werden. Und dies an einer Grundschule! Auch ist das Argument, dass eine alternative Zufahrt außerhalb der Haenischstraße zu einem Umweg von 700 Metern führt, nicht relevant. Für Pkws stellt dies kein Problem dar und für Fußgänger kann eine Pforte vorgesehen werden, indem zwei Wandsegmente überlappen. Zudem werden die Kosten im Bericht falsch angegeben. Im Einwendungsverfahren wurden nunmehr 800.000 Euro genannt, denn die Lärmschutzwand im Bereich der Haenischstraße müsste nur sechs Meter hoch sein, nicht zehn Meter wie im Magistratsbericht angegeben. Das Kostenargument ist jedoch in diesem Zusammenhang ohnehin nicht relevant, Priorität hat der Schutz der Schule und Kindereinrichtungen. Bezüglich der Lüftungsanlage verweist der Ortsbeirat erneut auf die Homepage der Stadt Frankfurt, die von einer Lüftungsoffensive spricht und empfiehlt, auch innerhalb einer Unterrichtsstunde zu lüften. Stoß- und Querlüften ist aufgrund baulicher Gegebenheiten nicht möglich, der Ortsbeirat hatte auch dies schon erwähnt und fragt, ob sich der Magistrat davon selbst vor Ort überzeugt hat? Ein Verweis darauf, dass die Fachämter dies vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen empfehlen, widerspricht erstens der o. g. Veröffentlichung auf der Homepage und ist zweitens irrelevant, da hier nicht berücksichtigt wird, dass vor dem Schultor eine Autobahn errichtet wird. Insgesamt empfinden die Betroffenen den Bericht als große Enttäuschung und fragen sich, ob die Verantwortlichen vom Magistrat schon einmal vor Ort waren und gesehen haben, wie nah die Baustelle an die Schule rückt. Dass der Magistrat sich in seinen Ausführungen hauptsächlich auf Gutachten von Hessen Mobil stützt, lässt jedenfalls vermuten, dass dies nicht geschehen ist. Die Schulgemeinde sowie Bürgerinnen und Bürger erwarten weiterhin, dass der Magistrat beim RP Darmstadt Einwendungen gegen die aktuellen Planungen einreicht und fordert, dass die Schule durch die oben beschriebene Maßnahmen geschützt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Juni 2018BB 158Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichenMagistratsbericht
  2. 16. November 2018BB 372Umfassender Lärmschutz für die PestalozzischuleMagistratsbericht
  3. 28. November 2018OFOF 505/11Maßnahmen einfordern, um den Schulbetrieb während des Autobahnbaus zu gewährleisten: - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger, durch Überlappen von zwei Wandsegmenten - Zufahrt für Autos an andere SOrtsbeiratsantrag · SPD
  4. 3. Dezember 2018Sie sind hier
    OMOM 4053Maßnahmen einfordern, um den Schulbetrieb der Pestalozzischule während des Autobahnbaus zu gewährleisten: - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger, durch Überlappen von zwei Wandsegmenten - Zufahrt
    Direktanregung
  5. 3. Dezember 2018STST 2247Lüftungsanlage für die PestalozzischuleStellungnahme
  6. 29. März 2019Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 624Maßnahmen einfordern, um den Schulbetrieb der Pestalozzischule während des Autobahnbaus zu gewährleisten: - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger, durch Überlappen von zwei Wandsegmenten - ZufahrtStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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