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Maßnahmen einfordern, um den Schulbetrieb während des Autobahnbaus zu gewährleisten: - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten…

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Maßnahmen einfordern, um den Schulbetrieb während des Autobahnbaus zu gewährleisten: - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger, durch Überlappen von zwei Wandsegmenten - Zufahrt für Autos an andere S

Vorlagentyp: OFSPD
43 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

Schulbetrieb während des Autobahnbaus zu gewährleisten: - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger, durch Überlappen von zwei Wandsegmenten - Zufahrt für Autos an andere Stelle verlegen - Installation einer Lüftungsanlage in der Pestalozzischule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge tätig werden: Der Magistrat, hier das Amt für Bau und Immobilien, wird aufgefordert seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen und zeitnah beim RP Darmstadt Einwendungen gegen die aktuellen Planungen von Hessen Mobil auf den Weg zu bringen. Um während des Autobahnbaus die Pestalozzischule, den Hort und die KITA, sowie die Außengelände ausreichend vor Lärm zu schützen, muss die Lärmschutzwand über die Haenischstraße verlängert werden und mit einer Schleuse für Fußgänger versehen werden. Die Zufahrt für Autos welche die Vatterstraße erreichen wollen ist an anderer Stelle einzurichten. Zudem benötigt die Schule neben Schallschutzfenstern eine Lüftungsanlage. Der Ortsbeirat verweist im Übrigen auf OA 196 2017 und OA 3515 2018. Begründung: Der Zwischenbericht wird abgelehnt, die aufgeführten Argumente beruhen lediglich auf Berichten von Gutachtern die von Hessen Mobil beauftragt wurden, es ist nicht zu erkennen das sich der Magistrat selbst ausreichend mit der Thematik beschäftigt hat und die Nöte und Sorgen der Betroffenen ernst nimmt. Es ist sicher dass es über einen Zeitraum von mindestens 2 1/2 Jahren zu Lärmüberschreitungen im Bereich der Schule kommen wird. Schon in der ersten Informationsveranstaltung von Hessen Mobil 2014 wurde klar das der Schutz für die Pestalozzischule wegen der offenen Haenischstraße nicht gewährleistet ist, dies wurde auf gezielte Nachfrage auch so von Hessen Mobil eingeräumt. Seitdem verweist der Ortsbeirat immer wieder auf die Notwendigkeit hier im Sinne der Bürger tätig zu werden. Die im Zwischenbericht genannten Kosten für die verlängerte Schallschutzwand werden mit 1,27 Millionen als unverhältnismäßig hoch angegeben und es wird von Mehrkosten gesprochen. Es handelt sich jedoch nicht um Mehrkosten, sondern um Kosten die man hätte einplanen müssen. Die Lärmschutzwand über die Haenischstraße wurde nicht mit eingeplant, obwohl sie notwendig ist!!! Bei der Infoveranstaltung gab Hessen Mobil zu, das es hierfür noch keine Lösung gibt. An einer Lösung hat aber weder Hessen Mobil, noch der Magistrat ein ernsthaftes Interesse gezeigt, obwohl klar ist das die Lärmwerte über einen sehr langen Zeitraum überschritten werden, und dies an einer Grundschule! Auch ist das Argument das eine alternative Zufahrt, außerhalb der Haenischstraße zu einem Umweg von 700 m führt nicht relevant. Für PKW's stellt dies kein Problem dar und für Fußgänger kann eine Pforte vorgesehen werden, indem zwei Wandsegmente überlappen. Zudem werden die Kosten im Bericht falsch angegeben, im Einwendungsverfahren wurden nunmehr 800.000 Euro genannt, denn die Lärmschutzwand im Bereich der Haenischstraße müsste nur 6 Meter hoch sein, nicht 10 m wie im Magistratsbericht angegeben. Das Kostenargument ist jedoch in diesem Zusammenhang ohnehin nicht relevant, Priorität hat der Schutz der Schule und Kindereinrichtungen. Bezüglich der Lüftungsanlage verweisen wir erneut auf die Homepage der Stadt Frankfurt, die von einer Lüftungsoffensive spricht und empfiehlt auch innerhalb einer Unterrichtsstunde zu lüften. Stoß- und Querlüften ist aufgrund baulicher Gegebenheiten nicht möglich, wir hatten auch dies schon erwähnt und fragen ob sich der Magistrat davon selbst vor Ort überzeugt hat? Ein Verweis darauf das die Fachämter dies vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen empfehlen widerspricht erstens der o.g. Veröffentlichung auf der Homepage und ist zweitens irrelevant, da hier nicht berücksichtigt wird, das vor dem Schultor eine Autobahn errichtet wird. Insgesamt empfinden die Betroffenen den Bericht als große Enttäuschung und fragen sich ob die Verantwortlichen vom Magistrat schon mal vor Ort waren und gesehen haben, wie nah die Baustelle an die Schule rückt. Dass der Magistrat sich in seinen Ausführungen hauptsächlich auf Gutachten von Hessen Mobil stützt, lässt jedenfalls vermuten das dies nicht geschehen ist. Die Schulgemeinde und BürgerInnen erwarten weiter das der Magistrat beim RP Darmstadt Einwendungen gegen die aktuellen Planungen einreicht und fordert das die Schule durch die oben beschriebene Maßnahmen geschützt wird.

Inhalt

Antrag vom 28.11.2018, OF 505/11

Betreff: Maßnahmen einfordern, um den Schulbetrieb während des Autobahnbaus zu gewährleisten: - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger, durch Überlappen von zwei Wandsegmenten - Zufahrt für Autos an andere Stelle verlegen - Installation einer Lüftungsanlage in der Pestalozzischule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge tätig werden: Der Magistrat, hier das Amt für Bau und Immobilien, wird aufgefordert seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen und zeitnah beim RP Darmstadt Einwendungen gegen die aktuellen Planungen von Hessen Mobil auf den Weg zu bringen. Um während des Autobahnbaus die Pestalozzischule, den Hort und die KITA, sowie die Außengelände ausreichend vor Lärm zu schützen, muss die Lärmschutzwand über die Haenischstraße verlängert werden und mit einer Schleuse für Fußgänger versehen werden. Die Zufahrt für Autos welche die Vatterstraße erreichen wollen ist an anderer Stelle einzurichten. Zudem benötigt die Schule neben Schallschutzfenstern eine Lüftungsanlage. Der Ortsbeirat verweist im Übrigen auf OA 196 2017 und OA 3515 2018.

Begründung: Der Zwischenbericht wird abgelehnt, die aufgeführten Argumente beruhen lediglich auf Berichten von Gutachtern die von Hessen Mobil beauftragt wurden, es ist nicht zu erkennen das sich der Magistrat selbst ausreichend mit der Thematik beschäftigt hat und die Nöte und Sorgen der Betroffenen ernst nimmt. Es ist sicher dass es über einen Zeitraum von mindestens 2 1/2 Jahren zu Lärmüberschreitungen im Bereich der Schule kommen wird. Schon in der ersten Informationsveranstaltung von Hessen Mobil 2014 wurde klar das der Schutz für die Pestalozzischule wegen der offenen Haenischstraße nicht gewährleistet ist, dies wurde auf gezielte Nachfrage auch so von Hessen Mobil eingeräumt. Seitdem verweist der Ortsbeirat immer wieder auf die Notwendigkeit hier im Sinne der Bürger tätig zu werden. Die im Zwischenbericht genannten Kosten für die verlängerte Schallschutzwand werden mit 1,27 Millionen als unverhältnismäßig hoch angegeben und es wird von Mehrkosten gesprochen. Es handelt sich jedoch nicht um Mehrkosten, sondern um Kosten die man hätte einplanen müssen. Die Lärmschutzwand über die Haenischstraße wurde nicht mit eingeplant, obwohl sie notwendig ist!!! Bei der Infoveranstaltung gab Hessen Mobil zu, das es hierfür noch keine Lösung gibt. An einer Lösung hat aber weder Hessen Mobil, noch der Magistrat ein ernsthaftes Interesse gezeigt, obwohl klar ist das die Lärmwerte über einen sehr langen Zeitraum überschritten werden, und dies an einer Grundschule! Auch ist das Argument das eine alternative Zufahrt, außerhalb der Haenischstraße zu einem Umweg von 700 m führt nicht relevant. Für PKW's stellt dies kein Problem dar und für Fußgänger kann eine Pforte vorgesehen werden, indem zwei Wandsegmente überlappen. Zudem werden die Kosten im Bericht falsch angegeben, im Einwendungsverfahren wurden nunmehr 800.000 Euro genannt, denn die Lärmschutzwand im Bereich der Haenischstraße müsste nur 6 Meter hoch sein, nicht 10 m wie im Magistratsbericht angegeben. Das Kostenargument ist jedoch in diesem Zusammenhang ohnehin nicht relevant, Priorität hat der Schutz der Schule und Kindereinrichtungen. Bezüglich der Lüftungsanlage verweisen wir erneut auf die Homepage der Stadt Frankfurt, die von einer Lüftungsoffensive spricht und empfiehlt auch innerhalb einer Unterrichtsstunde zu lüften. Stoß- und Querlüften ist aufgrund baulicher Gegebenheiten nicht möglich, wir hatten auch dies schon erwähnt und fragen ob sich der Magistrat davon selbst vor Ort überzeugt hat? Ein Verweis darauf das die Fachämter dies vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen empfehlen widerspricht erstens der o.g. Veröffentlichung auf der Homepage und ist zweitens irrelevant, da hier nicht berücksichtigt wird, das vor dem Schultor eine Autobahn errichtet wird. Insgesamt empfinden die Betroffenen den Bericht als große Enttäuschung und fragen sich ob die Verantwortlichen vom Magistrat schon mal vor Ort waren und gesehen haben, wie nah die Baustelle an die Schule rückt. Dass der Magistrat sich in seinen Ausführungen hauptsächlich auf Gutachten von Hessen Mobil stützt, lässt jedenfalls vermuten das dies nicht geschehen ist. Die Schulgemeinde und BürgerInnen erwarten weiter das der Magistrat beim RP Darmstadt Einwendungen gegen die aktuellen Planungen einreicht und fordert das die Schule durch die oben beschriebene Maßnahmen geschützt wird.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.11.2018, B 372 Beratung im Ortsbeirat: 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Juni 2018BB 158Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichenMagistratsbericht
  2. 16. November 2018BB 372Umfassender Lärmschutz für die PestalozzischuleMagistratsbericht
  3. 28. November 2018Sie sind hier
    OFOF 505/11Maßnahmen einfordern, um den Schulbetrieb während des Autobahnbaus zu gewährleisten: - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger, durch Überlappen von zwei Wandsegmenten - Zufahrt für Autos an andere S
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  4. 3. Dezember 2018STST 2247Lüftungsanlage für die PestalozzischuleStellungnahme
  5. 3. Dezember 2018OMOM 4053Maßnahmen einfordern, um den Schulbetrieb der Pestalozzischule während des Autobahnbaus zu gewährleisten: - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger, durch Überlappen von zwei Wandsegmenten - ZufahrtDirektanregung
  6. 29. März 2019Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 624Maßnahmen einfordern, um den Schulbetrieb der Pestalozzischule während des Autobahnbaus zu gewährleisten: - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger, durch Überlappen von zwei Wandsegmenten - ZufahrtStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 27 · 03.12.2018
TO I, TOP 21
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4053 2018 1. Die Vorlage B 372 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 505/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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