Schallschutzfenster und Lüftungsanlage für die Pestalozzischule
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
Lüftungsanlage für die Pestalozzischule Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert gegenüber Hessen Mobil neben dem Einbau von Schallschutzfenstern auch auf die Installation einer Lüftungsanlage in der Pestalozzischule während der Baumaßnahmen für den Riederwaldtunnel zu bestehen. Begründung: In B 158 / 2018 verweist der Magistrat darauf das die Installation einer Lüftungsanlage aus verschiedenen Gründen nicht sinnvoll sei. Es wird u.a. von einem großen Aufwand und von Raumverlust gesprochen. Es gibt jedoch verschiedene technische Möglichkeiten für Luftausgleich zu sorgen. Wir verweisen auf den kürzlich veröffentlichten Flyer des Gesundheitsamtes "Frische Luft für frisches Denken" auf den sich auch die Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Frankfurt vom 18.04.2018 bezieht (Leben in Frankfurt / Frankfurt Info / Frankfurt Aktuell). Hier heißt es: "Frische Luft ist nicht nur zum Denken wichtig, sondern fördert die Gesundheit und das Wohlbefinden der Kinder insgesamt, es wird von einer Lüftungsoffensive in Schulen gesprochen. Neben der Pausenlüftung wird, anders als im Magistratsbericht dargestellt, auch empfohlen zur Hälfte einer Schulstunde zu lüften. Aufgrund der hohen Lärmbelastung durch die Baumaßnahmen für den Riederwaldtunnel wird dies jedoch nicht möglich sein. Auch Querlüften ist aufgrund der baulichen Gegebenheiten ausgeschlossen. Da die Baumaßnahmen mindestens 7 Jahre dauern werden, ist die Installation von Schallschutzfenstern und einer Lüftungsanlage eine absolut notwendige Maßnahme.
Inhalt
Antrag vom 05.07.2018, OF 393/11
Betreff: Schallschutzfenster und Lüftungsanlage für die Pestalozzischule Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert gegenüber Hessen Mobil neben dem Einbau von Schallschutzfenstern auch auf die Installation einer Lüftungsanlage in der Pestalozzischule während der Baumaßnahmen für den Riederwaldtunnel zu bestehen.
Begründung: In B 158 / 2018 verweist der Magistrat darauf das die Installation einer Lüftungsanlage aus verschiedenen Gründen nicht sinnvoll sei. Es wird u.a. von einem großen Aufwand und von Raumverlust gesprochen. Es gibt jedoch verschiedene technische Möglichkeiten für Luftausgleich zu sorgen. Wir verweisen auf den kürzlich veröffentlichten Flyer des Gesundheitsamtes "Frische Luft für frisches Denken" auf den sich auch die Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Frankfurt vom 18.04.2018 bezieht (Leben in Frankfurt / Frankfurt Info / Frankfurt Aktuell). Hier heißt es: "Frische Luft ist nicht nur zum Denken wichtig, sondern fördert die Gesundheit und das Wohlbefinden der Kinder insgesamt, es wird von einer Lüftungsoffensive in Schulen gesprochen. Neben der Pausenlüftung wird, anders als im Magistratsbericht dargestellt, auch empfohlen zur Hälfte einer Schulstunde zu lüften. Aufgrund der hohen Lärmbelastung durch die Baumaßnahmen für den Riederwaldtunnel wird dies jedoch nicht möglich sein. Auch Querlüften ist aufgrund der baulichen Gegebenheiten ausgeschlossen. Da die Baumaßnahmen mindestens 7 Jahre dauern werden, ist die Installation von Schallschutzfenstern und einer Lüftungsanlage eine absolut notwendige Maßnahme.Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Juni 2018BB 158Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichenMagistratsbericht
- 5. Juli 2018Sie sind hierOFOF 393/11Schallschutzfenster und Lüftungsanlage für die PestalozzischuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. August 2018OMOM 3515Lüftungsanlage für die PestalozzischuleDirektanregung
- 3. Dezember 2018Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 2247Lüftungsanlage für die PestalozzischuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)