Stationäre Hilfe für Mädchen und junge Frauen
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats thematisiert die stationäre Hilfe für Mädchen und junge Frauen, insbesondere im Kontext des Gewaltschutzes. Es werden Maßnahmen zur Verbesserung der Fallbearbeitung und der Bereitstellung von Schutzunterkünften vorgestellt, um den spezifischen Bedürfnissen dieser vulnerablen Gruppe gerecht zu werden.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBericht
Dem Magistrat ist das Thema Gewaltschutz von Mädchen und Frauen ein wichtiges Anliegen. Angesiedelt an das Frauenreferat wurde daher die Koordinierungsstelle Istanbul Konvention geschaffen, die sich im Bereich Prävention, Schutz und Verfolgung von geschlechtsspezifischer Gewalt einsetzt und Prozesse initiiert und steuert, um Versorgungslücken im Hilfesystem zu schließen und Unterstützung für Betroffene niedrigschwelliger zugänglich zu machen.
- Führt der Magistrat Gespräche mit der Landesregierung über eine Veränderung des Betreuungsschlüssels für stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe (Hessische Rahmenvereinbarung)?
Die Hessische Rahmenvereinbarung nach §§ 78a ff. SGB VIII / Achten Sozialgesetzbuch wird zwischen dem Hessischen Städtetag, dem Hessischen Landkreistag, den in der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Hessen zusammengeschlossenen Wohlfahrtsverbänden sowie den Vereinigungen der sonstigen Leistungserbringer auf Landesebene geschlossen. Das Land ist keine Vertragspartei, insofern wären Gespräche mit dem Land nicht zielführend.
Die Hessische Rahmenvereinbarung, wo auch die Vorgaben des Betreuungsschlüssels festgelegt sind, ermöglicht jedoch die Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten. In diesem Zusammenhang führt der Magistrat (Jugend- und Sozialamt) derzeit eine Überprüfung durch, ob und wie eine mögliche Anpassung oder Berücksichtigung von Frankfurter Besonderheiten erfolgen kann.
2. Was unternimmt der Magistrat, um beim Jugendamt dafür zu sorgen, dass die Fallbearbeitung von Mädchen bei der Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) oder bei den Hilfen für junge Volljährige bspw. im Fall von Zwangsverheiratung oder Ehrgewalt (§ 41 SGB VII) zügig abläuft?
Die Frage nach spezifischen Maßnahmen in der Fallbearbeitung für Mädchen, die von Zwangsheirat und Ehrgewalt betroffen sind, lenkt den Fokus auf wichtige Schutzbedarfe und eine besonders vulnerable Adressatinnengruppe. In der Bearbeitung von Fällen, die Zwangsverheiratung oder Ehrgewalt betreffen, arbeitet der Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienst des Jugend- und Sozialamtes mit verschiedenen spezialisierten Institutionen und Beratungsstellen zusammen. Beispielhaft sind hier unter anderem die Vereine "Frauenrecht ist Menschenrecht (FiM)" und "Feministische Mädchenarbeit e. V. (FeM)" zu nennen.
Sowohl bei Minderjährigen als auch bei jungen Volljährigen handelt sich im Falle von Zwangsverheiratung oder Ehrgewalt um dringliche Gefährdungen. Diese werden bereits mit hoher Priorität und Vorrang bearbeitet.
Im Jugend- und Sozialamt gibt es zu den Abläufen verschiedener Interventionen und Hilfeformen klare Vorgaben und Leitfäden, die den Mitarbeitenden Orientierung bieten. Es geht bei immer darum Entscheidungen am Wohl und Interesse des Kindes oder jungen Erwachsenen auszurichten.
Im Bereich Prävention von häuslicher und sexueller Gewalt werden die Mitarbeitenden des Jugend- und Sozialamtes für diese speziellen Problemlagen sensibilisiert. Der Schutz der jungen Menschen hat unbedingten Vorrang. Bei befürchteter Ehrgewalt werden den Betroffenen sofort Schutzmaßnahmen angeboten, die eine Unterbringung an einem sicheren Ort beinhalten können.
3. Wie stellt der Magistrat sicher, dass Mädchen nach kurzer Zeit in einer Inobhutnahmeeinrichtung oder einer anderen Schutzunterkunft einen Platz in einer (therapeutischen) Wohngruppe bekommt.
Wird im Rahmen der Hilfeplanung festgestellt, dass eine stationäre Unterbringung in einem Heim oder einer besonderen betreuten Wohnform (nach § 34 SGB VIII/ Achtes Sozialgesetzbuch) erforderlich ist, wird eine im Einzelfall geeignete Einrichtung gesucht, die den Schutz der Betroffenen gewährleistet und dem Bedarf der jungen Menschen entspricht. Hierbei kann es notwendig sein, den Aufenthaltsort geheim zu halten, um die Sicherheit der Betroffenen zu gewährleisten. Der Magistrat ergreift hierzu alle erforderlichen Maßnahmen, einschließlich der Beantragung von Sorgerechtsentzügen, um den Schutz der Betroffenen sicherzustellen.
Bundesweit stehen vielfältige Einrichtungen zur Verfügung, die vom Sozialdienst in Absprache mit der Betroffenen und ggf. den Personensorgeberechtigten genutzt werden können.
Sollte im Einzelfall eine Einrichtung in Frankfurt belegt werden, kann unter folgenden Angeboten gewählt werden:
- 19 vollstationäre Einrichtungen gem. § 34 SGB VIII
- 13 besondere betreute Wohnformen (Gruppe) gem. § 34 SGB VIII
- 16 Angebote besondere betreute Wohnformen (Einzel) gem. § 34 SGB VIII
- 6 vollstationäre Einrichtungen gem. § 35a SGB VIII
- 3 besondere betreute Wohnformen (Gruppe) gem. § 35a SGB VIII
Von den insgesamt 57 Angeboten in Frankfurt stehen 48 Angebote für alle jungen Menschen und 4 Angebote speziell ausschließlich für weibliche junge Menschen zur Verfügung.
Jeder Platz kann nach Bedarfslage und Angeboten von freien Trägern im Einzelfall frei ausgewählt werden.
Generell gibt es bei der stationären Versorgung von jungen Menschen jedoch geschlechtsunabhängig bundesweit eine schlechte Versorgungslage, sodass die Suche nach einer weiteren geeigneten Versorgung herausfordernd ist und viele zeitliche Ressourcen bindet.
In Frankfurt bemüht sich das Jugendamt- und Sozialamt in Kooperation mit den Trägern stets um bedarfsgerechte Angebote. Durch ein Controlling-System in Frankfurt werden die Bedarfe ständig überwacht es wird versucht, fehlende Angebote umzusetzen.
4. Was unternimmt der Magistrat, um mit Trägern der beruflichen Qualifizierung Personen mit ausländischen Bildungsabschlüssen für die Arbeit in der (geschlechterspezifischen) stationären Jugendhilfe zu gewinnen?
Der Magistrat, hier das Jugend- und Sozialamt, berät die stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gemäß §§ 45 - 48 SGB VIII (Betriebserlaubnis, Einrichtungsaufsicht), in allen Fragestellungen.
Mitarbeitende der Einrichtungsaufsicht orientieren sich bei der Beratung über Personalfragen an den Hessischen Leitlinien des Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI). In der Beratung erhalten Frankfurter Träger Informationen über das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweisen. Das Verfahren selbst wird im Auftrag des Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst durch die Hochschule RheinMain geführt. Sie bieten allen Personen mit ausländischen Bildungsabschlüssen eine umfassende Beratung und Hilfestellung bei der Beantragung der Anerkennung an. Bestehen wesentliche Unterschiede zwischen den ausländischen und dem deutschen Hochschulabschluss, werden Ausgleichsmaßnahmen festgelegt, die die Person vor der Anerkennung ableisten muss.
Das Ministerium (HSMI) hat eine Offensive zum Fachkräftemangel gestartet. Sie bietet allen Trägern in Hessen die Möglichkeit sich über das Landesprogramm Fachkräfteoffensive "Erzieherinnen und Erzieher" zu informieren. Betriebserlaubnispflichtige (teil-)stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe können am sogenannten Programmbereich II teilnehmen. Hierüber können Träger Fördermittel vom Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HSMI) für die Praxisanleitung erhalten, wenn sich die Studierenden bei ihnen in einer der verschiedenen Ausbildungsformen (Praxisintegrierten vergüteten Ausbildung (PIvA), in Ausbildung in Vollzeit oder in einer Vollzeitschulischen Ausbildung) befinden. Weitere Information sind auf der Website des HSMI (https://soziales.hessen.de) unter dem Suchbegriff Fachkräfteoffensive zu finden.
5. Was unternimmt der Magistrat, um Mitarbeiterinnen in städtischen und trägereigenen Inobhutnahmen und Schutzwohnungen (Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe) in ihrem Berufsalltag zu unterstützen, um eine Abwanderung in andere Jobs zu vermeiden (Erschwerniszulagen, Erleichterungen im Schichtdienst, besseren Personalschlüssel, höhere Eingruppierung)?
Der Fachkräftemangel zählt zu den größten und drängendsten Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe. Besonders deutlich wird dies in den stationären Einrichtungen und Inobhutnahmeeinrichtungen, wo die strukturellen Probleme des Fachkräftemangels wie unter einem Brennglas sichtbar werden. Hier treten die Auswirkungen (wie in allen Bereichen, die für den Kinderschutz verantwortlich sind) als erstes und gravierend zutage: Einerseits ist der Bedarf an qualifiziertem Personal enorm hoch. Die stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind häufig die erste Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche in akuten Krisensituationen. Diese jungen Menschen benötigen intensive Betreuung, fachliche Expertise und ein stabiles, vertrauensvolles Umfeld, um ihre oftmals traumatischen Erlebnisse verarbeiten und neue Perspektiven entwickeln zu können.
Andererseits stehen die Fachkräfte vor besonders herausfordernden Arbeitsbedingungen. Die Arbeit in stationären Einrichtungen ist geprägt von Schichtarbeit, die körperlich und psychisch belastend sein kann, insbesondere da sie mit unregelmäßigen Arbeitszeiten und einem ständigen Bereitschaftsgefühl einhergeht. Gleichzeitig haben sich die Problemlagen der jungen Menschen, die in solchen Einrichtungen betreut werden, in den letzten Jahren deutlich verändert und verschärft. Immer häufiger handelt es sich um komplexe psychosoziale Probleme, die intensive Unterstützung erfordern. Hinzu kommen unbesetzte Stellen aufgrund des Fachkräftemangels, was wiederum zu einer Mehrbelastung des bestehenden Personals führt und eine zunehmende Fluktuation und einen erhöhten Krankenstand begünstigt.
Dem Magistrat ist bewusst, dass die Folgen des Fachkräftemangels in diesem sensiblen Bereich unmittelbar spürbar sind: Wenn Personal fehlt, können nicht alle Plätze belegt werden obwohl die Nachfrage hoch ist. Kinder und Jugendliche, die dringend Schutz und Betreuung benötigen, müssen zum Teil in Einrichtungen außerhalb Frankfurts untergebracht werden.
Derzeit ist es üblich, dass in Einrichtungen der Inobhutnahme in Frankfurt ein deutlich verbesserter Personalschlüssel gewährt wird als in anderen Jugendhilfeeinrichtungen. Darüber hinaus ist in den Inobhutnahmeeinrichtungen eine geringere Auslastung vorgesehen, sodass eine verbesserte Betreuung möglich ist.
Erschwerniszulagen und Eingruppierungen sind im Tarifvertrag geregelt und sind bindende Grundlage für alle Regelungen für den Jugendhilfebereich.
Möglichst gute Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende werden in Gesprächen des Jugend- und Sozialamtes gemeinsam mit dem Träger bestmöglich verabredet.
Zu dem Thema Herausforderungen des Fachkräftemangels in Frankfurt, fand am 29.10.2024 ein Fachforum des Jugendhilfeausschusses unter dem Fokus der "Zukünftigen Personalsituation in der Jugendhilfe" statt. Dieses Veranstaltungsformat findet jährlich ungefähr zwei Mal statt, hierzu sind die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie der Unterausschüsse eingeladen, um sich fachlich intensiv mit verschiedenen Themen zu befassen. Um mit dem Fachkräftemangel umzugehen wird eine Vielzahl von verschiedenen, verzahnten Maßnahmen notwendig sein. Die Auseinandersetzung mit dem Thema wird fortgesetzt, denn die Herausforderungen gilt es gemeinsam mit dem Magistrat, den Trägern der Jugendhilfe und der Politik anzugehen. Der Magistrat ist auf vielen Ebenen im Austausch zu dieser Thematik, die jedoch das gesamte Bundesgebiet betrifft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2024AA 325Stationäre Hilfe für Mädchen und junge FrauenSTVV-Anfrage · CDU
- 7. Februar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 36Stationäre Hilfe für Mädchen und junge FrauenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.