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Stationäre Hilfe für Mädchen und junge Frauen

Vorlagentyp: ACDU
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Anfrage befasst sich mit der Problematik des Personalmangels in Einrichtungen für Mädchen und junge Frauen mit Gewalterfahrungen und den dadurch bedingten reduzierten Plätzen. Es wird vorgeschlagen, Gespräche mit der Landesregierung über eine Anpassung des Betreuungsschlüssels zu führen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Fallbearbeitung im Jugendamt zu beschleunigen. Ziel ist es, die Situation für betroffene Mädchen zu verbessern und einen besseren Zugang zu Schutzunterkünften zu ermöglichen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Fragen an den Magistrat

Presseberichten war zu entnehmen, dass Einrichtungen für Mädchen und junge Frauen mit Gewalterfahrungen ihre stationären Plätze und Plätze für Inobhutnahmen aufgrund von Personalmangel reduzieren mussten. Und das, obwohl die Bedarfe steigen. Viele Mädchen müssen aufgrund fehlender Anschlussstellen zu lange in Mädchenhäusern bleiben. Die einzelnen Träger bemühen sich, gute und attraktive Arbeitgeber zu sein, dennoch trifft der allgemeine Fachkräftemangel die sozialen Einrichtungen im Bereich Gewaltschutz besonders hart. Es gibt weniger Bewerberinnen, weil die psychische Belastung in den Einrichtungen gestiegen ist. Berufseinsteigerinnen müssen schnell große Verantwortung übernehmen, die sie bisweilen überfordert. Langfristig müsste an den Universitäten (Soziale Arbeit) das Thema "Gewaltschutz" stärker implementiert werden, damit Berufseinsteigerinnen besser vorbereitet sind. Wenn Mädchen im Notfall nicht in einer Einrichtung aufgenommen werden können, müssen sie teilweise wieder zurück in ihre teils schwierige Familiensituation oder sie müssen Zuflucht bei Freunden suchen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Führt der Magistrat Gespräche mit der Landesregierung über eine Veränderung des Betreuungsschlüssels für stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe (Hessische Rahmenvereinbarung)?
  2. Was unternimmt der Magistrat, um beim Jugendamt dafür zu sorgen, dass die Fallbearbeitung von Mädchen bei der Inobhutnahme (§42 SGB VIII) oder bei den Hilfen für junge Volljährige bspw. im Fall von Zwangsverheiratung oder Ehrgewalt (§41 SGB VII) zügig abläuft?
  3. Wie stellt der Magistrat sicher, dass Mädchen nach kurzer Zeit in einer Inobhutnahmeeinrichtung oder einer anderen Schutzunterkunft einen Platz in einer (therapeutischen) Wohngruppe bekommen?
  4. Was unternimmt der Magistrat, um mit Trägern im Bereich der beruflichen Qualifizierung Personen mit ausländischen Berufsabschlüssen für die Arbeit in der (geschlechtsspezifischen) stationären Jugendhilfe zu gewinnen?
  5. Was unternimmt der Magistrat, um Mitarbeiterinnen in städtischen und trägereigenen Inobhutnahmen und Schutzwohnungen (Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe) in ihrem Berufsalltag zu unterstützen, um eine Abwanderung in andere Jobs zu vermeiden (Erschwerniszulagen, Erleichterungen im Schichtdienst, besseren Personalschlüssel, höhere Eingruppierung)?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. November 2024Sie sind hier
    AA 325Stationäre Hilfe für Mädchen und junge Frauen
    STVV-Anfrage · CDU
  2. 7. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 36Stationäre Hilfe für Mädchen und junge FrauenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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