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Klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes bei vordringlicher Anbringung von Beschattungselementen, Entsiegelung und Begrünung

Vorlagentyp: B
0 Wochen bis zur Antwort2 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Umgestaltung des Atzelbergplatzes soll klimaangepasst erfolgen, mit einem Fokus auf Beschattungselemente, Entsiegelung und Begrünung. Dies ist Teil eines umfassenden Plans zur Verbesserung städtischer Plätze in Frankfurt, um den Handlungsbedarf zu adressieren und die Lebensqualität zu erhöhen.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Bericht

Im Doppelhaushalt 2024/2025 sind Mittel aus dem Etatantrag EA 23 in Höhe von 138.000,- € enthalten. Im Oktober 2024 fand ein Treffen mit Akteuren aus dem Stadtteil und den beteiligten Ämtern statt, in dem die weitere Vorgehensweise ausgetauscht wurde. Der ‚Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung in Frankfurt am Main' wurde im Jahr 2023 beschlossen. Aus Absatz 5 des Leitfadens ergeben sich Berichtspflichten des Magistrats an die Stadtverordneten. Unter anderem sollen jährlich 10-20 Plätze benannt werden, welche zuerst mit hohem Handlungsbedarf umgestaltet werden sollen. Der erste Zwischenbericht B 288 aus dem Jahr 2024 liegt vor. Zu den ausgewählten ersten 13 Plätzen mit hohem Handlungsbedarf gehört der Atzelbergplatz. Die Plätze sind alphabetisch und nach Dringlichkeitsstufe der Kriterien-Auswertung angeordnet. Die Darstellung unterschiedlicher Grade der Dringlichkeit erfolgt ausschließlich unter Anwendung einer kriterienbasierten Analyse von 203 Stadtplätzen in Frankfurt. Die zu Grunde liegenden Kriterien wurden von den Stadtverordneten gemeinsam mit dem Leitfaden für die klimaangepasste Stadtplatzgestaltung beschlossen. Eine Anpassung einer Prioritätenliste nach Bearbeitungsreihenfolge ist nicht erforderlich, da diese für keinen Platz definiert wurde. Der Atzelbergplatz als dritter großflächiger Platz wird nach dem Paul-Arnsberg-Platz und dem Riedbergplatz beplant und entsiegelt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. Februar 2025 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf OA 415 zurück — Anregung, beschlossen am 27. November 2023. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 11
Sitzung 37 · 17.03.2025
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 57 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 35 · 24.04.2025
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 57 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGVoltFRAKTION
Sonstige:
AfD (Kenntnis)ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Kenntnis)

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