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Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
93 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag sieht vor, im Haushaltsplan 2023 einmalig 5.000 Euro für die Schaffung von Nistmöglichkeiten für Gebäudebrüter bereitzustellen. Dies ist notwendig, um den Erhalt und Schutz von verschiedenen Vogelarten in städtischen Gebieten zu gewährleisten. Die Umsetzung soll durch die Anbringung von Nistkästen und Niststeinen an städtischen Gebäuden erfolgen.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

In den Haushaltsplan 2023 werden für das Haushaltsjahr 2023 einmalig 5.000 Euro eingestellt, um davon Nistmöglichkeiten für Gebäudebrüter und deren Anbringung zu finanzieren. Diese sollen (über das gesetzlich vorgeschriebene Maß zum Ausgleich für zerstörte Nistmöglichkeiten hinaus) an Gebäuden der Stadt Frankfurt angebracht werden. Bei künftigen Neuplanungen sind zusätzliche Nistmöglichkeiten für Gebäudebrüter von Beginn an aufzunehmen.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2023 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Die Schaffung von Nistmöglichkeiten für Gebäudebrüter ist wichtig, um den Erhalt und Schutz von verschiedenen Vogelarten zu gewährleisten, insbesondere solcher, die in städtischen und dicht bebauten Gebieten leben (z.B. Mauersegler, Rauchschwalben, Hausrotschwänze, Wanderfalken oder Schleiereulen). Durch den Verlust von natürlichen Nistplätzen und von geeigneten Lebensräumen aufgrund von Urbanisierung, Sanierung von Gebäuden oder intensiver Landwirtschaft ist der Bestand der Gebäudebrüter rückläufig. Sie können jedoch durch kostengünstige Vorrichtungen unterstützt werden. Dabei kommen insbesondere Nistkästen, die an der Außenseite von Gebäuden angebracht werden können und Niststeine, die Teil des Mauerwerks sein können, in Frage. Im Rahmen der Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses "Mehr Dachwohnungen für Mauersegler" (§ 4057, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.05.2019) und der dazugehörigen Magistratsberichte (B290/19, B217/20) wird deutlich, dass bereits wichtige Erfahrungen mit der Anbringung von Nisthilfen für Gebäudebrüter an städtischen Gebäuden gemacht. Diese Erfahrungen sollen in die zukünftigen Aktivitäten der Stadt einfließen. Die Stadt Frankfurt sollte bei diesem Vorhaben die Expertise und Erfahrung von wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Artenschutz-Akteur*innen mit einbeziehen (z.B. "Frankfurter Mauersegler-Initiative").

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Juni 2023Sie sind hier
    EE 153Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Gebäudebrüter-Nistmöglichkeiten an städtischen Gebäuden
    Etatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 6. Mai 2024BB 177Gebäudebrüter-Nistmöglichkeiten an städtischen GebäudenMagistratsbericht
  3. 28. März 2025Antwort des Magistrats · nach 93 WochenBB 134Gebäudebrüter-Nistmöglichkeiten an städtischen GebäudenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement

Ausgaben 2025: 97 Mio € · im Antragsjahr 2023 68 Mio € — preisbereinigt +37 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 19 · 11.07.2023
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage E 153 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIGGartenpartei
Ablehnung:
CDUAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

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