Vermietung gewerblich genutzter Räumlichkeiten durch die ABG im Riederwald
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 11 fordert Auskunft über die Vermietung gewerblich genutzter Räumlichkeiten durch die ABG im Stadtteil Riederwald. Ziel ist es, die Leerstände zu klären und die zukünftige Nutzung des leer stehenden Restaurants zu erfahren, um die Entwicklung des Stadtteils zu fördern.
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Thema Wohnen verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, darüber Auskunft zu geben,
- welche gewerblich genutzten Räume durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG vermietet werden;
- wie viele dieser Räumlichkeiten momentan leer stehen;
- wann das leer stehende Restaurant Am Erlenbruch/Ecke Schäfflestraße wieder vermietet wird und welche Nutzung dafür vorgesehen ist.
Begründung
Der Ortsbeirat fragt den Magistrat als Verantwortlichen für seine städtische Wohnungsgesellschaft. Der Stadtteil Riederwald ist zur großen Mehrheit aufgeteilt zwischen dem Volks-, Bau- und Sparverein Frankfurt am Main eG (VBS) und der städtischen ABG. Deren Politik bei der Vermietung der Räumlichkeiten ist entscheidend für die Entwicklung des Stadtteils. Es besteht die Sorge, dass leer stehende Räumlichkeiten die Entwicklung des Stadtteils behindern. Die Beantwortung oben stehender Fragen soll dazu beitragen, den Sorgen zu begegnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Februar 2025Sie sind hierVV 1116Vermietung gewerblich genutzter Räumlichkeiten durch die ABG im RiederwaldAnfrage
- 5. Mai 2025Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 705Vermietung gewerblich genutzter Räumlichkeiten durch die ABG im RiederwaldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen