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Umbau der Dondorf-Druckerei für eine Zwischennutzung durch die Schirn

Vorlagentyp: STMagistrat
11 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat entschieden, keine Maßnahmen zur Ertüchtigung des 4. Obergeschosses der Dondorf-Druckerei zu ergreifen, da die Schirn Kunsthalle Frankfurt bereits ihren Bürobetrieb aufgenommen hat und die Sanierung mit hohen Kosten und Lärmentwicklung verbunden wäre. Die Nutzung des Obergeschosses ist erst nach einer Betonsanierung möglich, die für die Zwischennutzung nicht angemessen erscheint.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.- 4.: Nach abgeschlossener Schadstoffsanierung ist eine Nutzung des 4. Obergeschosses der Dondorf-Druckerei wie beim Termin am

17. Februar 2025 im Ortsbeirat berichtet erst nach einer Betonsanierung möglich und zulässig. Da eine solche Sanierung nicht nur mit beträchtlichen zusätzlichen Kosten, sondern auch mit erheblicher Lärmentwicklung verbunden wäre, die Schirn Kunsthalle Frankfurt ihren Bürobetrieb in der Dondorfdruckerei aber bereits aufgenommen hat, die Flächen seitens der Schirn nicht benötigt werden und eine solche Maßnahme darüber hinaus für den begrenzten Zeitraum der Zwischennutzung nicht angemessen scheint, plant der Magistrat keine Maßnahmen, um das 4. Obergeschoss zu ertüchtigen.

Zu 5.: Zu den Planungen des Landes Hessen ist dem Magistrat in diesem Zusammenhang nichts bekannt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. März 2025VV 1153Umbau der Dondorf-Druckerei für eine Zwischennutzung durch die SchirnAnfrage
  2. 10. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 Wochen
    STST 908Umbau der Dondorf-Druckerei für eine Zwischennutzung durch die Schirn
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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