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Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel müssen an sinnvollen Orten installiert werden - der Ortsbeirat muss deshalb in die Planungen eingebunden werden

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die vielfältigen Formen von Mobilität sind eine Herausforderung für die Straßen. Insbesondere die hohe Zahl an Leih-E-Scootern, die häufig im Weg stehen, und der intensive Lieferverkehr sorgen schnell für Konflikte. Die Stadt Frankfurt am Main hat im März damit begonnen, Stellplätze für E-Scooter und Lieferzonen in den Straßen von Bahnhofsviertel und Innenstadt auszuweisen sowie weitere Radbügel zu installieren. Ziel ist es mehr Ordnung im Straßenbild zu schaffen, Konflikten somit entgegenzuwirken und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Da in den Auflagen zur Sondernutzungserlaubnis für die E-Scooter-Anbieter festgelegt wurde, dass im Umkreis von 100 Metern um einen ausgewiesenen E-Scooter-Parkplatz die Miete nicht beendet werden darf, wurden im Abstand von rund 200 Metern Flächen für E-Scooter-Parkplätze gesucht und festgelegt. Damit ist dann faktisch das ‚wilde' Abstellen von E-Scootern außerhalb von ausgewiesenen E-Scooter-Parkplätzen im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt nicht mehr möglich. Da im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt die meisten Menschen unterwegs sind, gab es hier den höchsten Handlungsdruck. Aus dem oben beschriebenen Konzept für das Bahnhofviertel und für die Innenstadt wurde mittlerweile ein stadtweites Konzept für Mobilitätsstationen entwickelt. Mobilitätsstationen bündeln Verkehrsmittel an einem Standort und erfüllen damit die Ziele der Kunden, der Stadt Frankfurt am Main und der E-Scooter-/ Sharing-Anbieter. Die Mobilitätsstationen sollen das Verkehrsangebot des ÖPNV erweitern und Mobilität ohne Pkw-Besitz ermöglichen. In Frankfurt sollen drei Stationsarten umgesetzt werden, die sich in Größe und Funktion unterscheiden: - S-Stationen: Zweiradsharing in der Innenstadt, in innenstadtnahen Bereichen sowie in Stadtteilzentren (etwa alle 100 bis 200 m), - M-Stationen: stationsbasiertes Car Sharing und Zweiradsharing an ÖPNV-Haltepunkten sowie in Wohnquartieren im gesamten Stadtgebiet (etwa alle 500 m), - L-Stationen: stationsbasiertes Car Sharing und Zweiradsharing ausschließlich an Außenästen des Schienenverkehrs sowie an ausgewählten Schienen-Knotenpunkten. Frankfurt wird in drei verschiedene Bereiche unterteilt. Die unterschiedlichen Stationstypen kommen bereichsbezogen zum Einsatz. - Bereich 1: Innenstadt und Stadtteilzentren (Höchst, Berger Straße, Schweizer Straße, Leipziger Straße), S-Stationen (alle 100 m), - Bereich 2: erweiterter Bereich zwischen Anlagenring und Alleenring, nördliches Sachsenhausen, S-Stationen (alle 200 m), M-Stationen (alle 500 m), - Bereich 3: Stadtteile außerhalb des Alleenrings, keine S-Stationen, M-Stationen (alle 500 m), L-Stationen an ausgewählten ÖPNV-Knotenpunkten. Eine Vielzahl an Kriterien wurde beachtet, um eine erste Verortung geeigneter Standorte zu ermitteln: Einwohnerdichte, ÖPNV-Angebot, Bewohnerparkzonen, Nachfragedaten der Shared-Mobility-Anbieter, Bestehende Stationen Car/Bike-Sharing, Bereiche und Verbotszonen aus der E-Scooter-Sondernutzungserlaubnis, A- und B-Zentren nach dem Zentrenkonzept 2018, Verortung relevanter Arbeitgeber, Standorte universitärer Einrichtungen und Studierendenwohnheime, Touristische Ziele und sonstige POI, P&R-Parkplätze. Die unterschiedlichen Mobilitätsstationen werden bedarfsgerecht im gesamten Stadtgebiet verteilt. Mit dem Bau der ersten Mobilitätsstationen soll zeitnah begonnen werden. Durch eine Software werden die Anbieter in Echtzeit gesteuert und die Mobilitätsstationen können nachfragegerecht in der Stadt etabliert werden. Die lokale Nahverkehrsgesellschaft traffiQ ist mit der Planung und Umsetzung der Mobilitätsstationen betraut. Vorschläge der Ortsbeiräte werden soweit möglich berücksichtigt. Standortvorschläge für Mobilitätsstationen können formlos über das bereits den Ortsbeiräten kommunizierte E-Mail-Postfach eingereicht werden.