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E-Scooter-Markierung im Gutleut entfernen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
46 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren5 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anregung betrifft die Entfernung von frisch markierten E-Scooter-Parkzonen im Gutleut. Diese Parkzonen befinden sich an ungeeigneten Orten, wie dem Rottweiler Platz und der Esslinger Straße, was sowohl für die Nutzung durch Kinder als auch für die Anbringung der E-Scooter unpraktisch ist. Die Empfehlungen sollen für eine bessere Nutzung und weniger Ärger sorgen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Esslinger Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.03.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die frisch markierten E-Scooter-Parkzonen auf dem Rottweiler Platz und in der Esslinger Straße zu entfernen. Außerdem wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat frühzeitig in die Markierung von E-Scooter-Parkzonen und Lieferzonen einzubinden, um unnötigen Ärger zu vermeiden.

Begründung

Die E-Scooter-Parkzonen befinden sich jeweils auf völlig ungeeigneten Plätzen. Bei der Zone auf dem Rottweiler Platz befindet sich die Öse für den Weihnachtsbaum direkt in der Mitte der Parkzone. Sollen nun die E-Scooter um den Baum gruppiert werden im Dezember? Zudem spielen die Kinder des Gutleuts sehr gerne auf diesem Platz. Abgesehen davon ist der Standort ungeeignet, da dort niemand seinen E-Scooter abstellen möchte. Gleiches trifft auf die Parkzone in der Esslinger Straße zu. Hier ist die Zone parallel zur Straße markiert. Die parkenden Autos links und rechts sind jedoch schräg angeordnet. Ebenso besteht hier keinerlei Notwendigkeit seinen E-Scooter abzustellen. Besser geeignet wäre die Fläche an der Schleusenstraße/Ecke Speicherstraße neben den Glascontainern. Dort werden auch jetzt schon sehr häufig E-Scooter geparkt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. April 2024OFOF 1214/1E-Scooter-Parkplätze Münchener Straße verlagernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 6. April 2024OFOF 1210/1E-ScooterMarkierung im Gutleut entfernenOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 23. April 2024Sie sind hier
    OMOM 5392E-ScooterMarkierung im Gutleut entfernen
    Direktanregung
  4. 23. April 2024OMOM 5394E-Scooter-Parkplätze Münchener Straße verlagernDirektanregung
  5. 17. August 2024OFOF 1347/1Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel müssen an sinnvollen Orten installiert werden - der Ortsbeirat muss deshalb in die Planungen eingebunden werdenOrtsbeiratsantrag · CDU
  6. 3. September 2024OMOM 5829Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel müssen an sinnvollen Orten installiert werden - der Ortsbeirat muss deshalb in die Planungen eingebunden werdenDirektanregung
  7. 21. Oktober 2024STST 1815E-Scooter-Parkplätze Münchener Straße verlagernStellungnahme
  8. 17. Februar 2025STST 280Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel müssen an sinnvollen Orten installiert werden - der Ortsbeirat muss deshalb in die Planungen eingebunden werdenStellungnahme
  9. 21. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 291E-Scooter-Markierung im Gutleut entfernenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 1
Sitzung 32 · 03.09.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 33 · 29.10.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 34 · 03.12.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 35 · 21.01.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 36 · 18.02.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-7

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