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Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel müssen an sinnvollen Orten installiert werden - der Ortsbeirat muss deshalb in die Planungen eingebunden werden

Vorlagentyp: OFCDU
46 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert, dass der Magistrat bei der Planung von Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügeln im Ortsbezirk 1 frühzeitig einbezogen wird. Dies soll sicherstellen, dass die Vorschläge des Ortsbeirates berücksichtigt werden und die Planung nicht willkürlich erfolgt.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert bei der Planung von Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügeln im Ortsbezirk 1, den Ortsbeirat intensiv und rechtzeitig im Vorfeld einzubinden, ihn anzuhören und seine Anregungen aufzunehmen bzw. umzusetzen.

Begründung

Seit April 2024 werden im Ortsbezirk 1 in einem enormen Tempo zahlreiche Lieferzonen und E-Scooter-Parkzonen eingerichtet sowie Radbügel installiert. Meist geschieht dies auf PKW-Parkplätzen, die oft Anwohnerparkplätze sind bzw. von Anwohnern genutzt werden. Dabei werden allerdings nicht die zahlreichen Vorschläge des Ortsbeirates, die in vielen Anträgen gemacht wurden, berücksichtigt. Es entsteht der Eindruck, dass die Wahl der Orte vollkommen willkürlich und planlos erfolgte. Dies hat der Ortsbeirat bereits in diversen Anträgen kritisiert (vgl. OF 1214 vom 2.4.2024, OF 1210 vom 12.4.2024). Man fragt sich, warum nicht die vom Ortsbeirat in der Vergangenheit gemachten Vorschläge zunächst geprüft und umgesetzt werden, bevor neue Standorte eingerichtet werden. Im Vorfeld der jetzigen Umsetzung wurde der Ortsbeirat in keiner Weise informiert, sondern steht nun vor vollendeten Tatsachen und wird obendrein seitens der Bürger mit Beschwerden konfrontiert. In der Schleusenstraße wurden zwei bereits markierte Lieferzonen kürzlich wieder entfernt, da das ganze Ausmaß der Sinnlosigkeit offenbar erkannt wurde. Hier werden Steuergelder unnötig vernichtet. Die Mitglieder des Ortbeirats kennen ihr Gebiet sehr gut und wissen, wo Radbügel gebraucht werden, wo E-Scooter-Nutzer parken wollen, wo Lieferzonen notwendig sind und wo nicht. Es ist vollkommen unverständlich, warum der Ortsbeirat entgegen § 82 Abs. 3 HGO nicht mit in die Planungen einbezogen wird. Dafür ist der Ortsbeirat schließlich da.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. April 2024OFOF 1214/1E-Scooter-Parkplätze Münchener Straße verlagernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 6. April 2024OFOF 1210/1E-ScooterMarkierung im Gutleut entfernenOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 23. April 2024OMOM 5392E-ScooterMarkierung im Gutleut entfernenDirektanregung
  4. 23. April 2024OMOM 5394E-Scooter-Parkplätze Münchener Straße verlagernDirektanregung
  5. 17. August 2024Sie sind hier
    OFOF 1347/1Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel müssen an sinnvollen Orten installiert werden - der Ortsbeirat muss deshalb in die Planungen eingebunden werden
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  6. 3. September 2024OMOM 5829Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel müssen an sinnvollen Orten installiert werden - der Ortsbeirat muss deshalb in die Planungen eingebunden werdenDirektanregung
  7. 21. Oktober 2024STST 1815E-Scooter-Parkplätze Münchener Straße verlagernStellungnahme
  8. 17. Februar 2025STST 280Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel müssen an sinnvollen Orten installiert werden - der Ortsbeirat muss deshalb in die Planungen eingebunden werdenStellungnahme
  9. 21. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 291E-Scooter-Markierung im Gutleut entfernenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 32 · 03.09.2024
TO I, TOP 26
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5829 2024 Die Vorlage OF 1347/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDULinke
Ablehnung:
SPDFDPÖkoLinX-ARLDie Partei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU und Linke gegen SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Ablehnung)

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