Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel müssen an sinnvollen Orten installiert werden - der Ortsbeirat muss deshalb in die Planungen eingebunden werden
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Zusammenfassung
Die Anregung fordert die Einbeziehung des Ortsbeirats bei der Planung von Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügeln. Der Ortsbeirat kritisiert die willkürliche und planlose Errichtung dieser Zonen, die nicht auf seine Vorschläge basiert.
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Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung von Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügeln im Ortsbezirk 1 den Ortsbeirat intensiv und rechtzeitig im Vorfeld einzubinden, ihn anzuhören und seine Anregungen aufzunehmen bzw. umzusetzen.
Begründung
Seit April 2024 werden im Ortsbezirk 1 in einem enormen Tempo zahlreiche Lieferzonen und E-Scooter-Parkzonen eingerichtet sowie Radbügel installiert. Meist geschieht dies auf Pkw-Parkplätzen, die oft Anwohnerparkplätze sind bzw. von Anwohnern genutzt werden. Dabei werden allerdings nicht die zahlreichen Vorschläge des Ortsbeirates, die in vielen Anträgen gemacht wurden, berücksichtigt.
Es entsteht der Eindruck, dass die Wahl der Orte vollkommen willkürlich und planlos erfolgte. Dies hat der Ortsbeirat bereits in diversen Anregungen kritisiert (OM 5392 vom 23.04.2024 und OM 5394 vom 23.04.2024). Man fragt sich, warum nicht die vom Ortsbeirat in der Vergangenheit gemachten Vorschläge zunächst geprüft und umgesetzt werden, bevor neue Standorte eingerichtet werden. Im Vorfeld der jetzigen Umsetzung wurde der Ortsbeirat in keiner Weise informiert, sondern steht nun vor vollendeten Tatsachen und wird obendrein seitens der Bürger mit Beschwerden konfrontiert. In der Schleusenstraße wurden zwei bereits markierte Lieferzonen kürzlich wieder entfernt, da das ganze Ausmaß der Sinnlosigkeit offenbar erkannt wurde. Hier werden Steuergelder unnötig vernichtet.
Die Mitglieder des Ortbeirats kennen ihr Gebiet sehr gut und wissen, wo Radbügel gebraucht werden, wo E-Scooter-Nutzer parken wollen, wo Lieferzonen notwendig sind und wo nicht. Es ist vollkommen unverständlich, warum der Ortsbeirat entgegen § 82 Abs. 3 HGO nicht mit in die Planungen einbezogen wird. Dafür ist der Ortsbeirat schließlich da.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. April 2024OFOF 1214/1E-Scooter-Parkplätze Münchener Straße verlagernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. April 2024OFOF 1210/1E-ScooterMarkierung im Gutleut entfernenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. April 2024OMOM 5392E-ScooterMarkierung im Gutleut entfernenDirektanregung
- 23. April 2024OMOM 5394E-Scooter-Parkplätze Münchener Straße verlagernDirektanregung
- 17. August 2024OFOF 1347/1Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel müssen an sinnvollen Orten installiert werden - der Ortsbeirat muss deshalb in die Planungen eingebunden werdenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. September 2024Sie sind hierOMOM 5829Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel müssen an sinnvollen Orten installiert werden - der Ortsbeirat muss deshalb in die Planungen eingebunden werdenDirektanregung
- 21. Oktober 2024STST 1815E-Scooter-Parkplätze Münchener Straße verlagernStellungnahme
- 17. Februar 2025STST 280Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel müssen an sinnvollen Orten installiert werden - der Ortsbeirat muss deshalb in die Planungen eingebunden werdenStellungnahme
- 21. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 291E-Scooter-Markierung im Gutleut entfernenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0