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Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel müssen an sinnvollen Orten installiert werden - der Ortsbeirat muss deshalb in die Planungen eingebunden werden

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
46 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Anregung fordert die Einbeziehung des Ortsbeirats bei der Planung von Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügeln. Der Ortsbeirat kritisiert die willkürliche und planlose Errichtung dieser Zonen, die nicht auf seine Vorschläge basiert.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung von Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügeln im Ortsbezirk 1 den Ortsbeirat intensiv und rechtzeitig im Vorfeld einzubinden, ihn anzuhören und seine Anregungen aufzunehmen bzw. umzusetzen.

Begründung

Seit April 2024 werden im Ortsbezirk 1 in einem enormen Tempo zahlreiche Lieferzonen und E-Scooter-Parkzonen eingerichtet sowie Radbügel installiert. Meist geschieht dies auf Pkw-Parkplätzen, die oft Anwohnerparkplätze sind bzw. von Anwohnern genutzt werden. Dabei werden allerdings nicht die zahlreichen Vorschläge des Ortsbeirates, die in vielen Anträgen gemacht wurden, berücksichtigt.

Es entsteht der Eindruck, dass die Wahl der Orte vollkommen willkürlich und planlos erfolgte. Dies hat der Ortsbeirat bereits in diversen Anregungen kritisiert (OM 5392 vom 23.04.2024 und OM 5394 vom 23.04.2024). Man fragt sich, warum nicht die vom Ortsbeirat in der Vergangenheit gemachten Vorschläge zunächst geprüft und umgesetzt werden, bevor neue Standorte eingerichtet werden. Im Vorfeld der jetzigen Umsetzung wurde der Ortsbeirat in keiner Weise informiert, sondern steht nun vor vollendeten Tatsachen und wird obendrein seitens der Bürger mit Beschwerden konfrontiert. In der Schleusenstraße wurden zwei bereits markierte Lieferzonen kürzlich wieder entfernt, da das ganze Ausmaß der Sinnlosigkeit offenbar erkannt wurde. Hier werden Steuergelder unnötig vernichtet.

Die Mitglieder des Ortbeirats kennen ihr Gebiet sehr gut und wissen, wo Radbügel gebraucht werden, wo E-Scooter-Nutzer parken wollen, wo Lieferzonen notwendig sind und wo nicht. Es ist vollkommen unverständlich, warum der Ortsbeirat entgegen § 82 Abs. 3 HGO nicht mit in die Planungen einbezogen wird. Dafür ist der Ortsbeirat schließlich da.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. April 2024OFOF 1214/1E-Scooter-Parkplätze Münchener Straße verlagernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 6. April 2024OFOF 1210/1E-ScooterMarkierung im Gutleut entfernenOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 23. April 2024OMOM 5392E-ScooterMarkierung im Gutleut entfernenDirektanregung
  4. 23. April 2024OMOM 5394E-Scooter-Parkplätze Münchener Straße verlagernDirektanregung
  5. 17. August 2024OFOF 1347/1Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel müssen an sinnvollen Orten installiert werden - der Ortsbeirat muss deshalb in die Planungen eingebunden werdenOrtsbeiratsantrag · CDU
  6. 3. September 2024Sie sind hier
    OMOM 5829Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel müssen an sinnvollen Orten installiert werden - der Ortsbeirat muss deshalb in die Planungen eingebunden werden
    Direktanregung
  7. 21. Oktober 2024STST 1815E-Scooter-Parkplätze Münchener Straße verlagernStellungnahme
  8. 17. Februar 2025STST 280Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel müssen an sinnvollen Orten installiert werden - der Ortsbeirat muss deshalb in die Planungen eingebunden werdenStellungnahme
  9. 21. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 291E-Scooter-Markierung im Gutleut entfernenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 35 · 21.01.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

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