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E-Scooter-Markierung im Gutleut entfernen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Wie auch der Ortsbeirat schreibt, sind die örtlichen Gegebenheiten auf dem Rottweiler Platz nicht ideal. Dieser E-Scooter-Parkplatz wird daher verlegt und wurde bereits in der Software gesperrt, sodass dort keine E-Scoter mehr abgestellt werden können. Den Standort an der Esslinger Straße hingegen hält der Magistrat für angemessen, weshalb dieser bestehen bleibt. Generell hinweisen möchte der Magistrat darauf, dass nach der aktuellen Sondernutzungserlaubnis jeder der vier in Frankfurt aktiven Anbieter in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel maximal 750 E-Scooter in Umlauf bringen darf. Das heißt, im Bereich Innenstadt und Bahnhofviertel dürfen sich bis zu 3000 E-Scooter bewegen. Da in den Auflagen zur Sondernutzungserlaubnis für die Anbieter festgelegt wurde, dass im Umkreis von 100 Metern um einen ausgewiesenen E-Scooter-Parkplatz die Miete nicht beendet werden darf, wurden im Abstand von rund 200 Metern Flächen für E-Scooter-Parkplätze identifiziert. Damit ist das "wilde" Abstellen außerhalb ausgewiesener Parkplätze im Bahnhofsviertel (und in Teilen des Gutleutviertels) sowie in der Innenstadt nicht mehr möglich. Ziel ist es, mehr Ordnung im Straßenbild zu schaffen, Konflikten entgegenzuwirken und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Die Stadt Frankfurt am Main hat Anfang März 2024 begonnen, die Stellplätze für E-Scooter und Lieferverkehrszonen im Bahnhofsviertel sowie in Teilen des Gutleutviertels, Teilen des Gallus und in der Innenstadt auszuweisen. Insgesamt sind für das Bahnhofsviertel (inklusive Teilen des Gutleutviertels und des Gallus) und die Innenstadt etwa 100 Flächen für E-Scooter-Parkplätze, circa 165 Flächen für Fahrradbügel und rund 75 Lieferverkehrszonen vorgesehen.