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Unterliederbach: Nutzung der E-Scooter bis Main-Taunus-Zentrum ausweiten

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat plant, die Nutzung von E-Scootern bis zum Main-Taunus-Zentrum auszuweiten, um die Mobilität in diesem Bereich zu verbessern. Dies erfordert die Zusammenarbeit mit der Stadt Sulzbach und den E-Scooter-Anbietern, um geeignete Abstellflächen im MTZ zu schaffen.

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Stellungnahme des Magistrats

Das Main-Taunus-Zentrum (MTZ) liegt außerhalb des Stadtgebietes von Frankfurt am Main und damit nicht im Einflussbereich des Magistrats. Im Randgebiet Frankfurts sind derzeit lediglich zwei der Frankfurter E-Scooter-Anbieter aktiv. Dem Magistrat ist bewusst, dass sich abgestellte E-Scooter an der Stadtgrenze häufen. Die E-Scooter-Anbieter betreiben ihre Fahrzeuge allerdings eigenwirtschaftlich, weshalb der Magistrat keine Vorgaben zum Bediengebiet machen kann.

Der Magistrat wird daher nun auf die Stadt Sulzbach, das MTZ und die Anbieter zugehen und versuchen, eine Einbindung des Gebietes um das MTZ in den Nutzungsbereich zu erreichen. Im MTZ müssten durch den Eigentümer entsprechende Abstellflächen ausgewiesen werden. Die Flächen würden dann in die Software und die Mobilitätsplattformen der Stadt eingespielt, um die Nutzung bis zum MTZ zu ermöglichen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Oktober 2024OFOF 1088/6Unterliederbach: Nutzung der E-Scooter bis Main-Taunus-Zentrum ausweitenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 29. Oktober 2024OMOM 5973Unterliederbach: Nutzung der E-Scooter bis Main-Taunus-Zentrum ausweitenDirektanregung
  3. 17. Februar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 284Unterliederbach: Nutzung der E-Scooter bis Main-Taunus-Zentrum ausweiten
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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