Unterliederbach: Nutzung der E-Scooter bis Main-Taunus-Zentrum ausweiten
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht vor, die Nutzung von E-Scootern bis zum Main-Taunus-Zentrum auszuweiten, um den Nutzern eine bequemere Anreise zu ermöglichen. Dies soll auch den ungewollten Parkverkehr an der Königsteiner Straße reduzieren.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAnregung
Viele Bürger*innen nutzen Miet-E-Scooter, um in das Main-Taunus-Zentrum in Sulzbach zu gelangen. Da man den Mietvorgang der E-Scooter nicht außerhalb des Geschäftsgebietes abschließen kann, werden diese noch auf Frankfurter Stadtgebiet vor der A 66 abgestellt. Die letzte Meile zum Einkaufszentrum legen die Nutzer*innen ungewollt zu Fuß zurück. Das Abstellen der Fahrzeuge noch vor dem Sulzbacher Stadtgebiet führt zudem dazu, dass sich dort besonders an Freitagen und Samstagen am Straßenrand bis zu 30 E- Scooter sammeln. Dies führt zu Behinderung für Radfahrende, Fußgänger*innen und Rollstuhlfahrende.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in Absprache mit den E-Scooter-Anbietern und dem Management des Main-Taunus-Zentrums Maßnahmen zu ergreifen, um das Gebiet für Frankfurter E-Scooter auf das Main-Taunus-Zentrum auszuweiten.
Begründung
Die Ermöglichung der Fahrt bis zum Main-Taunus-Zentrum liegt nicht nur im Interesse der E-Scooter-Nutzer*innen, sondern vermeidet ungewollten Parkverkehr an der Königsteiner Straße.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Oktober 2024OFOF 1088/6Unterliederbach: Nutzung der E-Scooter bis Main-Taunus-Zentrum ausweitenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Oktober 2024Sie sind hierOMOM 5973Unterliederbach: Nutzung der E-Scooter bis Main-Taunus-Zentrum ausweitenDirektanregung
- 17. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 284Unterliederbach: Nutzung der E-Scooter bis Main-Taunus-Zentrum ausweitenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats