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Gefahr durch Wildwechsel am Erlenbacher Stadtweg (K812)

Vorlagentyp: V
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Im Rahmen des Auskunftsersuchens wird angefragt, ob Pläne für neue Behördenbüros in Frankfurt bestehen und ob dabei die wirtschaftlich schwächeren Stadtteile im Westen berücksichtigt werden. Ziel ist es, die wirtschaftliche Situation in diesen Stadtteilen durch die Ansiedlung von Dienststellen und neuen Arbeitsplätzen zu verbessern.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten festzustellen, wie viele Wildunfälle sich in den vergangenen Jahren auf dem Erlenbacher Stadtweg zwischen Korffstraße und Maßbornstraße ereignet haben und zu klären, ob Sicherungsmaßnahmen, z. B. Warnschilder oder Zäune, als sinnvoll erachtet werden.

Begründung

Die Stadtteile im Westen sind im Vergleich zu anderen Stadtteilen wirtschaftlich tendenziell schwächer, außerdem ist im Frankfurter Westen die öffentliche Verwaltung kaum vertreten. Eine gezielte Ansiedlung von Dienststellen würde dazu führen, dass neue Arbeitsplätze und damit auch Kaufkraft die wirtschaftliche Situation verbessern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Februar 2025Sie sind hier
    VV 1126Gefahr durch Wildwechsel am Erlenbacher Stadtweg (K812)
    Anfrage
  2. 12. Mai 2025Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 764Gefahr durch Wildwechsel am Erlenbacher Stadtweg (K812)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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