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Auskunft über die Trinkwasserqualität während des Einsatzes von Chlorbleichlauge

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats informiert über die Beendigung der Desinfektionsmaßnahme des Trinkwassers im Frankfurter Norden, die aufgrund eines Rohrschadens notwendig war. Es wird bestätigt, dass alle Grenzwerte der Trinkwasserverordnung eingehalten wurden und die Trinkwasserqualität auch für vulnerable Gruppen sicher war.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Desinfektionsmaßnahme des Trinkwassers im Frankfurter Norden ist beendet. Sie wurde am 06.12.2024 durch den Betreiber Hessenwasser in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt eingestellt. Die Baustelle des Rohrschadens, der Veranlassung für die vorsorgliche Desinfektionsmaßnahme war, ist vollständig zurückgebaut.

Hintergrund der Maßnahme war ein Rohrschaden, dessen Behebung ebenfalls in der Zuständigkeit der Hessenwasser liegt und mehrere Wochen in Anspruch nahm.

Dem Trinkwasser wurden zwischen 0,1 und 0,2 mg/l Chlor in Form von Natriumhypochlorit, auch Chlorbleichlauge genannt zugesetzt. Gemäß Trinkwasserverordnung muss der Chlorgehalt bei einer Desinfektion mindestens 0,1 mg/l betragen und darf maximal einen Wert von 0,3 mg/l erreichen. Der Chlorgehalt wurde kontinuierlich an der Behälteranlage Heiligenstock, also vor der Verteilung ins Stadtnetz und an den Verbraucher gemessen. Durch die vorsorgliche Desinfektion konnte es in den nördlichen Stadtteilen zu Geschmacksveränderungen und ggf. zu Chlorgeruch kommen.

Die Vorgaben und Grenzwerte der Trinkwasserverordnung wurden zu jeder Zeit eingehalten und alle Parameter im Zusammenhang mit der Chlorung regelmäßig kontrolliert. Die in der Verordnung festgeschriebenen Chlorgrenzwerte beziehen sich auf eine lebenslange Aufnahme. Damit war der Genuss des Trinkwassers auch für vulnerable Gruppen wie Säuglinge, Kleinkinder, Schwangere oder ältere Menschen jederzeit sicher.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. November 2024OFOF 569/12Auskunft über die Trinkwasserqualität während des Einsatzes von ChlorbleichlaugeOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, Volt, Linke
  2. 6. Dezember 2024OMOM 6273Auskunft über die Trinkwasserqualität während des Einsatzes von ChlorbleichlaugeDirektanregung
  3. 21. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 446Auskunft über die Trinkwasserqualität während des Einsatzes von Chlorbleichlauge
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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