Gefahr durch Wildwechsel am Erlenbacher Stadtweg (K812)
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Gefahr durch Wildwechsel am Erlenbacher Stadtweg. Es wurden in einem bestimmten Zeitraum drei Unfälle mit Wildbeteiligung registriert, was nicht ausreicht, um eine Unfallhäufungsstelle auszuweisen. Daher sieht die Straßenverkehrsbehörde keine Notwendigkeit für weitere Maßnahmen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weist der Streckenabschnitt des Erlenbacher Stadtwegs zwischen Korffstraße und Maßbornstraße im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 drei Unfälle mit Wildbeteiligung aus und somit nicht die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle. Zu weitergehenden Maßnahmen sieht die Straßenverkehrsbehörde daher derzeit keinen Anlass.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Februar 2025VV 1126Gefahr durch Wildwechsel am Erlenbacher Stadtweg (K812)Anfrage
- 12. Mai 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 764Gefahr durch Wildwechsel am Erlenbacher Stadtweg (K812)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab