Sindlingen: Zu den Arbeiten und Planungen an der Villa Meister und am Park
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Zusammenfassung
Die Sanierung der Villa Meister in Sindlingen beginnt, und es wird gefragt, wie der Erhalt der historischen Substanz gewährleistet werden kann. Zudem besteht ein Informationsbedürfnis über die Pläne für den Park und die zukünftige Nutzung.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
- Wird es möglich sein, im denkmalgeschützten Hauptgebäude bei der Aufteilung in sechs Wohneinheiten und zwei Gewerbeeinheiten so behutsam vorzugehen, dass die inneren Strukturen des Gebäudes mit ihrer herrschaftlichen Raumeinteilung und die historische Substanz mit ihrem ursprünglichen Charakter und ihre Ausstrahlung erhalten bleiben?
- Gibt es Absprachen, die im Zusammenhang zwischen der Sanierung des Hauptgebäudes und einem vom Investor gewünschten Neubau im Park stehen?
- Das bereits sanierte Gärtnerhaus scheint nun als Gewerbeimmobilie genutzt zu werden. Wie verträgt sich das mit der vorherigen Wohnnutzung und der Stellungnahme ST 1028, dass das Bestandsgebäude als Wohnfläche genutzt werden soll?
- Ist es geplant, den Park auf lange Sicht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen?
- Wann sind Sanierungsarbeiten an der (halbhohen) Stützmauer, die marode scheint, am Feierabendweg geplant?
Begründung
In der Bevölkerung in Sindlingen ist nicht nur der Wunsch nach bezahlbarem Wohnraum groß, sondern auch der, die Villa Meister mit ihrem Park weiterhin als besonderen kulturhistorischen Ort erleben zu können. Es besteht ein Informationsbedürfnis über die Zukunft des Geländes.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Dezember 2024BB 461Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 14. Februar 2025Sie sind hierVV 1123Auskunft über die geplante Öffnung der Toilettenanlage an der UBahnStation „NiederEschbach“Anfrage
- 12. September 2025Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1542Auskunft über die geplante Öffnung der Toilettenanlage an der UBahnStation „NiederEschbach“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13