Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung Mittelstandsprogramm
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Vergabe von Grundstücken an die Wilma Wohnen genehmigt, um ein Wohnprojekt mit Reihenhäusern im Passivhausstandard zu realisieren. Dies soll zur Aufwertung des Stadtteils Griesheim beitragen und eine neue Wohnnutzung schaffen, während gleichzeitig die Möglichkeit für Menschen mit geringerem Einkommen, Wohneigentum zu erwerben, gefördert wird.
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Lärchenstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 28.08.2026.
- Griesheim: E-Ladesäulen und Schnellladesäulen am GriesheimCenter28.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- 1. Bebauungsplan Nr. 950 - Südlich Mainzer Landstraße/Westlich in der Schildwacht hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 579 Ä - Südlich Mainzer Landstraße/Westlich in der Schildwacht 1. vereinfachte Änderung hier: Einstellung de24.11.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
- Verkehrskonzept GriesheimSüd, Baustellensperrungen GriesheimMitte11.02.2025 · OA (Anregung Ortsbeirat)
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Neues zu Lärchenstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Für die Vergabe der in der Anfrage angesprochenen Grundstücke an die Wilma Wohnen wurde vom Magistrat - Amt für Bau und Immobilien - eine Genehmigungsvorlage in den Geschäftsgang gegeben, welche durch die Stadtverordnetenversammlung am 04.04.2019, § 3896 (M 22/19) beschlossen wurde. Die der vorgesehenen Vergabe zugrundeliegende Planung sieht eine Bebauung mit Reihenhäusern im Passivhausstandard vor, jedoch ohne einen Anteil gefördertem Wohnungsbau. Diese Entscheidung wurde im Hinblick auf den Standort Griesheim sehr bewusst getroffen und entspricht den Zielen der Quartiersentwicklung für Griesheim, die von der im Auftrag der Stadt Frankfurt tätigen BSMF GmbH dort seit einigen Jahren aktiv begleitet wird. Das Wohnprojekt auf dem städtischen Areal zwischen Froschhäuser Straße und Ahornstraße ist Projektgegenstand des laufenden Städtebauförderungsprogrammes Stadtumbau in Hessen Griesheim-Mitte. Unter dem Einsatz von gewährten Fördermitteln sollen in den nächsten Jahren konkrete städtebauliche Projekte und Maßnahmen vor Ort umgesetzt und damit die Grundlage für einen lebenswerten Stadtteil mit eigener Identität geschaffen werden. Dem laufenden Stadtumbauprozess vorausgehend hat die Stadtverordnetenversammlung bereits im Jahr 2014 das Städtebauliche Entwicklungskonzept Griesheim nördlich der Bahn beschlossen. Mit dem Ziel, durch eine Neuordnung von Grundstücken, den Stadtteil insgesamt aufzuwerten und insbesondere die Wohnnutzung zu stärken, ist das Wohnprojekt Ahornstraße hier als Projekt benannt und beschlossen worden. Das bislang noch als Bolzfläche genutzte Areal soll als Wohnstandort entwickelt werden. Im Gegenzug entstehen eine neue Grünfläche und Sportanlage auf einem Grundstück südlich der Ahornstraße, dass bislang für den Autohandel genutzt wurde. Ergänzend wird durch die Umstrukturierung die Fußwegeverbindung von der Mainzer Landstraße bis zur Lärchenstraße fortgeführt und neugestaltet werden. Die Planung hat eine Bebauung mit 28 Reihenhäusern und 10 Wohnungen im Geschosswohnungsbau vorgesehen. Die Gebäude wurden mit mindestens 30 Prozent über dem EnEv Standard errichtet und von dem Bauträger verkauft. An die Erwerber der 28 Reihenhäuser wird die Stadt direkt einzelne Erbbaurechte vergeben. Die 10 Wohnungen im Geschosswohnungsbau wurden von dem Unternehmen schlüsselfertig, inklusive Grundstücksanteil, veräußert. Aufgrund vielfältiger Interessenslagen und sonstiger, in einem hohen Umfang notwendiger, vorbereitender Maßnahmen zur Nutzbarmachung der Fläche für Wohnzwecke, können die städtischen Förderprogramme für den Neubau von Mietwohnungsbau (1. und 2. Förderweg) nicht zur Anwendung gebracht werden. Letztendlich steht der Anwendung auch die Veräußerung der Reihenhäuser bzw. der Wohnungen entgegen, da die benannten Programme primär auf eine preislimitierte Vermietung und nicht auf den Verkauf von Wohnraum abzielen. Um dennoch Menschen mit einem geringeren Einkommen eine Möglichkeit zu bieten Wohneigentum zu erwerben, wurde im Abverkauf der Wohnungen eine Bewerbung des städtischen Förderprogrammes "Wohneigentumsprogramm - Neubau" seitens des Entwicklers verfolgt und im Rahmen der Beratungs- und Verkaufsgespräche auf die Anwendungsmöglichkeiten und -voraussetzungen hingewiesen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Oktober 2018OFOF 821/6Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung MittelstandsprogrammOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 23. Oktober 2018VV 1020Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung MittelstandsprogrammAnfrage
- 18. Februar 2019STST 395Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung MittelstandprogrammStellungnahme
- 2. September 2019STST 1652Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung MittelstandsprogrammStellungnahme
- 20. März 2020STST 557Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung MittelstandsprogrammStellungnahme
- 9. November 2020STST 1948Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung MittelstandsprogrammStellungnahme
- 7. Mai 2021Sie sind hierSTST 1025Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung MittelstandsprogrammStellungnahme
- 3. April 2025OFOF 1202/6Sindlingen: Zu den Arbeiten und Planungen an der Villa Meister und am ParkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. April 2025VV 1160Sindlingen: Zu den Arbeiten und Planungen an der Villa Meister und am ParkAnfrage
- 21. Juli 2025Antwort des Magistrats · nach 355 WochenSTST 1234Sindlingen: Zu den Arbeiten und Planungen an der Villa Meister und am ParkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab