Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung Mittelstandprogramm
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 395
Betreff: Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung Mittelstandprogramm Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Oktober 2018OFOF 821/6Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung MittelstandsprogrammOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 23. Oktober 2018VV 1020Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung MittelstandsprogrammAnfrage
- 18. Februar 2019Sie sind hierSTST 395Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung MittelstandprogrammStellungnahme
- 2. September 2019STST 1652Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung MittelstandsprogrammStellungnahme
- 20. März 2020STST 557Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung MittelstandsprogrammStellungnahme
- 9. November 2020STST 1948Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung MittelstandsprogrammStellungnahme
- 7. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 135 WochenSTST 1025Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung MittelstandsprogrammStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab