Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung Mittelstandsprogramm

Vorlagentyp: OFLINKE
135 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wohnen verfolgen

Begründung

nach Förderung Mittelstandsprogramm Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die geplanten Reihenhäuser bzw. Doppelhaushälften in Griesheim Mitte auf Erbpachtbasis Menschen anzubieten, die auf Grund ihres Einkommens mindestens nach dem Mittelstandprogramm förderwürdig sind. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 11. September wurden seitens des Stadtplanungsamtes Projekte für den Stadtumbau Griesheim Mitte vorgestellt. Darunter waren auch Pläne für 28 Reihenhäuser bzw. Doppelhaushälften mit 3 Vollgeschossen. Auf Nachfrage erklärte die Vertreterin des Amtes, der Baugrund für diese Häuser seien in städtischem Besitz und an die Projektgesellschaft Wilma Wohnen in Erbpacht vergeben worden. Die Projektgesellschaft will dort die oben genannten Häuser errichten und am regulären Markt anbieten. Geförderter Wohnungsbau sei dort nicht geplant. Nun ist diese Bebauung an der Stelle ideal dafür geeignet, Familien aus Griesheim oder Umgebung, die förderungswürdig entweder nach Förderweg 1 oder 2, dem Mittelstandsprogramm sind, den Erwerb von Wohneigentum auf Erbpachtbasis zu ermöglichen. Im Mittelstandsprogramm hat beispielsweise eine vierköpfige Familie mit einem Monatseinkommen zwischen etwa 3.430 und etwa 4.860 Euro Anspruch auf geförderte Wohnungen mit Mietpreisen zwischen 8,50 und 10,50 Euro pro Quadratmeter. Bei zwei Einkommen sind das zwischen 1.715 und 2.430 Euro im Monat pro Person. Damit ist das Mittelstandsprogramm also genau für KrankenpflegerInnen, PolizistInnen und GrundschullehrerInnen gedacht, die in diesem Einkommensspektrum liegen.

Inhalt

Antrag vom 02.10.2018, OF 821/6

Betreff: Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung Mittelstandsprogramm

Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die geplanten Reihenhäuser bzw. Doppelhaushälften in Griesheim Mitte auf Erbpachtbasis Menschen anzubieten, die auf Grund ihres Einkommens mindestens nach dem Mittelstandprogramm förderwürdig sind.

Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 11. September wurden seitens des Stadtplanungsamtes Projekte für den Stadtumbau Griesheim Mitte vorgestellt. Darunter waren auch Pläne für 28 Reihenhäuser bzw. Doppelhaushälften mit 3 Vollgeschossen. Auf Nachfrage erklärte die Vertreterin des Amtes, der Baugrund für diese Häuser seien in städtischem Besitz und an die Projektgesellschaft Wilma Wohnen in Erbpacht vergeben worden. Die Projektgesellschaft will dort die oben genannten Häuser errichten und am regulären Markt anbieten. Geförderter Wohnungsbau sei dort nicht geplant. Nun ist diese Bebauung an der Stelle ideal dafür geeignet, Familien aus Griesheim oder Umgebung, die förderungswürdig entweder nach Förderweg 1 oder 2, dem Mittelstandsprogramm sind, den Erwerb von Wohneigentum auf Erbpachtbasis zu ermöglichen. Im Mittelstandsprogramm hat beispielsweise eine vierköpfige Familie mit einem Monatseinkommen zwischen etwa 3.430 und etwa 4.860 Euro Anspruch auf geförderte Wohnungen mit Mietpreisen zwischen 8,50 und 10,50 Euro pro Quadratmeter. Bei zwei Einkommen sind das zwischen 1.715 und 2.430 Euro im Monat pro Person. Damit ist das Mittelstandsprogramm also genau für KrankenpflegerInnen, PolizistInnen und GrundschullehrerInnen gedacht, die in diesem Einkommensspektrum liegen.Beratung im Ortsbeirat: 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Oktober 2018Sie sind hier
    OFOF 821/6Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung Mittelstandsprogramm
    Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 23. Oktober 2018VV 1020Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung MittelstandsprogrammAnfrage
  3. 18. Februar 2019STST 395Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung MittelstandprogrammStellungnahme
  4. 2. September 2019STST 1652Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung MittelstandsprogrammStellungnahme
  5. 20. März 2020STST 557Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung MittelstandsprogrammStellungnahme
  6. 9. November 2020STST 1948Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung MittelstandsprogrammStellungnahme
  7. 7. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 135 WochenSTST 1025Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung MittelstandsprogrammStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 26 · 23.10.2018
TO I, TOP 23
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1020 2018 Die Vorlage OF 821/6 wird als Anfrage an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die geplanten Reihenhäuser beziehungsweise Doppelhaushälften in Griesheim-Mitte auf Erbpachtbasis den Menschen angeboten werden können, für die aufgrund ihres Einkommens mindestens nach dem Mittelstandsprogramm eine Förderwürdigkeit besteht."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneLinkeBFFFraktionslos
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen