Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung Mittelstandsprogramm
Zusammenfassung
Der Magistrat kann die dezernatsübergreifenden Fragestellungen zu dem Thema Wohneigentum in Erbpacht nicht innerhalb der gesetzten Frist beantworten. Dies könnte Auswirkungen auf die geplante Förderung des Mittelstandsprogramms haben.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert, die dezernatsübergreifenden Fragestellungen innerhalb der vorgegebenen Frist nicht beantworten zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Oktober 2018OFOF 821/6Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung MittelstandsprogrammOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 23. Oktober 2018VV 1020Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung MittelstandsprogrammAnfrage
- 18. Februar 2019STST 395Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung MittelstandprogrammStellungnahme
- 2. September 2019STST 1652Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung MittelstandsprogrammStellungnahme
- 20. März 2020STST 557Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung MittelstandsprogrammStellungnahme
- 9. November 2020Sie sind hierSTST 1948Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung MittelstandsprogrammStellungnahme
- 7. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 135 WochenSTST 1025Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung MittelstandsprogrammStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab