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Eigentumsverhältnisse in der Parkstadt Unterliederbach und deren Folgen

Vorlagentyp: V
18 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

In diesem Auskunftsersuchen wird der Magistrat um Informationen zur Übernahme der Flächen von der KEG durch die Stadt Frankfurt am Main gebeten. Die Anwohner fordern Klarheit über die Verantwortlichkeiten und die Gründe für die Verzögerungen, insbesondere im Hinblick auf die anhaltenden Probleme in der Parkstadt Unterliederbach.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Fragen an den Magistrat

  1. Wie ist der aktuelle Stand, was die Übernahme der Flächen von der KEG durch die Stadt Frankfurt am Main betrifft?
  2. Was hat die Stadt Frankfurt bis jetzt gehindert, diese Flächen zu übernehmen, obwohl dies schon für Ende 2022 angekündigt wurde?
  3. Sieht die Stadt Frankfurt am Main als 50-prozentiger Gesellschafter der KEG eine Verantwortung dafür, dass die Eigentumsverhältnisse in der Parkstadt Unterliederbach endlich geklärt werden und wenn ja, was plant sie dafür zu tun?

Begründung

Unterliederbach und deren Folgen Vorgang: V 130/21 OBR 6; ST 2221/21; OM 2370/22 OBR 6; ST 2296/22; V 956/24 OBR 6; ST 1647/24 Bereits 2017 wurden Anfragen über die Fertigstellung des nördlichen Hortensienrings gestellt, ebenso 2019. Als Grund wurde jeweils genannt, dass der Magistrat nach den Regelungen des Erschließungsvertrages Erschließungsanlagen vom Investor nur in einem einwandfreien Zustand übernimmt und dass dieser noch nicht hergestellt sei. Auch 2021 gab es Anfragen (u. a. V 130), unter anderem ganz konkret: "Wann geht der nördliche Hortensienring in den Besitz der Stadt Frankfurt am Main über?" Die Antwort (ST 2221), in der allerdings eine Mitteilung der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) weitergegeben wird, ist weniger konkret: "Unmittelbar nach Fertigstellung und Bauabnahme (...) werden wir die Übergabe an die Stadt Frankfurt in Angriff nehmen". 2022 wurde die Beschattung des Spielplatzes beantragt (OM 2370) und 2024 nachgefragt, warum diese immer noch nicht erfolgt ist (V 956). In den entsprechenden Stellungnahmen, ST 2296, heißt es unter anderem: "Der Magistrat wird sich nach der Übertragung der Flächen, die für Ende 2022 vorgesehen ist, mit der Situation auseinandersetzen" und (ST 1647): "... der Magistrat (...) geht von einer Übertragung Ende 2024 aus." Leider hat die Übertragung der sich im Eigentum der KEG befindenden Flächen an die Stadt Frankfurt am Main auch Ende 2024 nicht stattgefunden. Die Auswirkungen dieses Zustands sind für die Anwohnerinnen und Anwohner nicht mehr hinnehmbar: - Straßen, insbesondere der Hortensienring, werden nicht gereinigt, da die FES nicht zuständig ist. Dies geschieht bestenfalls durch "Zuruf" durch ein von der KEG beauftragtes Unternehmen. - Der Bolzplatz ist nicht im vollen Umfang nutzbar, ein Tor ist defekt und abgesperrt. Die Stadt ist nicht zuständig. - Die Beschattung des Spielplatzes erfolgt nicht, die Stadt verweist auf die KEG, die wiederum keine Mittel für weitere Investitionen in den Spielplatz zur Verfügung hat.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Februar 2025Sie sind hier
    VV 1124U-BahnÜbergang Deuil-La-Barre-Straße leiser gestalten
    Anfrage
  2. 23. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1001U-Bahn-Übergang Deuil-La-Barre-Straße leiser gestaltenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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