Unterliederbach: Wann werden Straße, Gehweg und Parkplätze im nördlichen Hortensienring in der Parkstadt fertiggestellt?
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über den Stand der Bauarbeiten im nördlichen Hortensienring in der Parkstadt. Die Fertigstellung der Straßen, Gehwege und Parkplätze ist für Ende Mai 2022 geplant, nachdem Verzögerungen bei den Erschließungsarbeiten aufgetreten sind.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat die Anfrage an die Konversions - Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH weitergeleitet. Diese teilt mit: "Zu 1: Wie in der Stellungnahme des Magistrats ST 117 vom 26.01.2018 ausgeführt, hatte die KEG geplant, die Restarbeiten aus dem Erschließungsvertrag für die sogenannte Parkstadt I - den Endausbau des Hortensienrings - gemeinsam mit Erschließungsarbeiten für die Parkstadt II, die westlich angrenzend geplant wird, durchzuführen. Die Realisierung dieses Projektes hat sich mehrfach verzögert, so dass die Trennung der Baumaßnahmen erforderlich war. Zudem war es vor der Fertigstellung der Straßenbauarbeiten notwendig, die Schmutzwasserkanäle zu prüfen. Hierbei festgestellte Mängel konnten erst in 2021 vollständig beseitigt werden, so dass nunmehr der Endausbau erfolgen kann.
Zu 2: Der Endausbau des Hortensienring Nord, Herstellung der Parkplätze einschließlich der Baumscheiben, des Gehweges und der ausstehenden letzten Deckenbau der Fahrbahn wird entsprechend der abgestimmten Planung hergestellt. Im Hortensienring West wird der noch fehlende Deckenbau hergestellt. Diese Leistungen befinden sich zurzeit in der abschließenden Vorbereitung und Ausschreibung. Der Baubeginn ist von uns ab dem 01.03.2022 geplant, mit der Fertigstellung ist voraussichtlich Ende Mai zu rechnen.
Zu 3: Unmittelbar nach Fertigstellung und Bauabnahme der vorgenannten letzten Bauabschnitte werden wir die Übergabe an die Stadt Frankfurt in Angriff nehmen."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Dezember 2021 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 130 — Anfrage vom 7. September 2021.