Eigentumsverhältnisse in der Parkstadt Unterliederbach und deren Folgen
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Zusammenfassung
Die Anwohner der Parkstadt Unterliederbach bitten den Magistrat um Klarstellung bezüglich der Eigentumsverhältnisse an den Flächen, die derzeit im Besitz der KEG sind. Die Übertragung der Flächen an die Stadt wurde wiederholt angekündigt, wurde jedoch bisher nicht umgesetzt. Die aktuelle Situation hat negative Auswirkungen auf die Anwohner, weshalb zügige Klärung und Handlung gefordert wird.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie ist der aktuelle Stand, was die Übernahme der Flächen von der KEG durch die Stadt Frankfurt am Main betrifft?
- Was hat die Stadt Frankfurt bis jetzt gehindert, diese Flächen zu übernehmen, obwohl dies schon für Ende 2022 angekündigt wurde?
- Sieht die Stadt Frankfurt am Main als 50-prozentiger Gesellschafter der KEG eine Verantwortung dafür, dass die Eigentumsverhältnisse in der Parkstadt Unterliederbach endlich geklärt werden und wenn ja, was plant sie dafür zu tun?
Quelle: Privat
Kontext
Bereits 2017 wurden Anfragen über die Fertigstellung des nördlichen Hortensienrings gestellt, ebenso 2019. Als Grund wurde jeweils genannt, dass der Magistrat nach den Regelungen des Erschließungsvertrages Erschließungsanlagen vom Investor nur in einem einwandfreien Zustand übernimmt und dass dieser noch nicht hergestellt sei.
Auch 2021 gab es Anfragen (u. a. V 130), unter anderem ganz konkret: "Wann geht der nördliche Hortensienring in den Besitz der Stadt Frankfurt am Main über?" Die Antwort (ST 2221), in der allerdings eine Mitteilung der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) weitergegeben wird, ist weniger konkret: "Unmittelbar nach Fertigstellung und Bauabnahme (...) werden wir die Übergabe an die Stadt Frankfurt in Angriff nehmen".
2022 wurde die Beschattung des Spielplatzes beantragt (OM 2370) und 2024 nachgefragt, warum diese immer noch nicht erfolgt ist (V 956). In den entsprechenden Stellungnahmen, ST 2296, heißt es unter anderem: "Der Magistrat wird sich nach der Übertragung der Flächen, die für Ende 2022 vorgesehen ist, mit der Situation auseinandersetzen" und (ST 1647): "... der Magistrat (...) geht von einer Übertragung Ende 2024 aus."
Leider hat die Übertragung der sich im Eigentum der KEG befindenden Flächen an die Stadt Frankfurt am Main auch Ende 2024 nicht stattgefunden.
Die Auswirkungen dieses Zustands sind für die Anwohnerinnen und Anwohner nicht mehr hinnehmbar:
- Straßen, insbesondere der Hortensienring, werden nicht gereinigt, da die FES nicht zuständig ist. Dies geschieht bestenfalls durch "Zuruf" durch ein von der KEG beauftragtes Unternehmen.
- Der Bolzplatz ist nicht im vollen Umfang nutzbar, ein Tor ist defekt und abgesperrt. Die Stadt ist nicht zuständig.
- Die Beschattung des Spielplatzes erfolgt nicht, die Stadt verweist auf die KEG, die wiederum keine Mittel für weitere Investitionen in den Spielplatz zur Verfügung hat.
Dies vorausgeschickt
Begründung
Unterliederbach und deren Folgen Vorgang: V 130/21 OBR 6; ST 2221/21; OM 2370/22 OBR 6; ST 2296/22; V 956/24 OBR 6; ST 1647/24 Bereits 2017 wurden Anfragen über die Fertigstellung des nördlichen Hortensienrings gestellt, ebenso 2019. Als Grund wurde jeweils genannt, dass der Magistrat nach den Regelungen des Erschließungsvertrages Erschließungsanlagen vom Investor nur in einem einwandfreien Zustand übernimmt und dass dieser noch nicht hergestellt sei. Auch 2021 gab es Anfragen (u. a. V 130), unter anderem ganz konkret: "Wann geht der nördliche Hortensienring in den Besitz der Stadt Frankfurt am Main über?" Die Antwort (ST 2221), in der allerdings eine Mitteilung der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) weitergegeben wird, ist weniger konkret: "Unmittelbar nach Fertigstellung und Bauabnahme (...) werden wir die Übergabe an die Stadt Frankfurt in Angriff nehmen". 2022 wurde die Beschattung des Spielplatzes beantragt (OM 2370) und 2024 nachgefragt, warum diese immer noch nicht erfolgt ist (V 956). In den entsprechenden Stellungnahmen, ST 2296, heißt es unter anderem: "Der Magistrat wird sich nach der Übertragung der Flächen, die für Ende 2022 vorgesehen ist, mit der Situation auseinandersetzen" und (ST 1647): "... der Magistrat (...) geht von einer Übertragung Ende 2024 aus." Leider hat die Übertragung der sich im Eigentum der KEG befindenden Flächen an die Stadt Frankfurt am Main auch Ende 2024 nicht stattgefunden. Die Auswirkungen dieses Zustands sind für die Anwohnerinnen und Anwohner nicht mehr hinnehmbar: - Straßen, insbesondere der Hortensienring, werden nicht gereinigt, da die FES nicht zuständig ist. Dies geschieht bestenfalls durch "Zuruf" durch ein von der KEG beauftragtes Unternehmen. - Der Bolzplatz ist nicht im vollen Umfang nutzbar, ein Tor ist defekt und abgesperrt. Die Stadt ist nicht zuständig. - Die Beschattung des Spielplatzes erfolgt nicht, die Stadt verweist auf die KEG, die wiederum keine Mittel für weitere Investitionen in den Spielplatz zur Verfügung hat.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2021OFOF 154/6Unterliederbach: Wann werden Straße, Gehweg und Parkplätze im nördlichen Hortensienring in der Parkstadt fertiggestellt?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 7. September 2021VV 130Unterliederbach: Wann werden Straße, Gehweg und Parkplätze im nördlichen Hortensienring in der Parkstadt fertiggestellt?Anfrage
- 13. Dezember 2021STST 2221Unterliederbach: Wann werden Straße, Gehweg und Parkplätze im nördlichen Hortensienring in der Parkstadt fertiggestellt?Stellungnahme
- 4. Juni 2022OFOF 513/6Unterliederbach: Beschattung für den Spielplatz in der Parkstadt einrichtenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Juni 2022OMOM 2370Unterliederbach: Beschattung für den Spielplatz in der Parkstadt einrichtenDirektanregung
- 30. September 2022STST 2296Unterliederbach: Beschattung für den Spielplatz in der Parkstadt einrichtenStellungnahme
- 12. Mai 2024OFOF 1025/6Unterliederbach: Wann erfolgt die Beschattung des Spielplatzes in der Parkstadt?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 28. Mai 2024VV 956Unterliederbach: Wann erfolgt die Beschattung des Spielplatzes in der Parkstadt?Anfrage
- 9. September 2024STST 1647Unterliederbach: Wann erfolgt die Beschattung des Spielplatzes in der Parkstadt?Stellungnahme
- 6. April 2025OFOF 1203/6Unterliederbach: Eigentumsverhältnisse in der Parkstadt Unterliederbach und deren FolgenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. April 2025Sie sind hierVV 1161Eigentumsverhältnisse in der Parkstadt Unterliederbach und deren FolgenAnfrage
- 5. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 229 WochenSTST 26Eigentumsverhältnisse in der Parkstadt Unterliederbach und deren FolgenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20