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Unterliederbach: Wann erfolgt die Beschattung des Spielplatzes in der Parkstadt?

Vorlagentyp: V
229 Wochen bis zur Antwort12 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

In diesem Auskunftsersuchen wird der Magistrat gebeten, Informationen zur Beschattung des Spielplatzes in der Unterliederbacher Parkstadt bereitzustellen. Es wird angefragt, ob die Fläche mittlerweile im Besitz der Stadt ist und wann die versprochene Abhilfe geschaffen wird.

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Fragen an den Magistrat

wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Befindet sich die Fläche mittlerweile im Besitz der Stadt Frankfurt am Main?
  2. Wenn ja, wann hat sich der Magistrat mit der Situation auseinandergesetzt?
  3. Wann wird die in Aussicht gestellte Abhilfe geschaffen?

Kontext

In der Vorlage OM 2370 wurde darum gebeten, dass Maßnahmen ergriffen werden, um auf dem neu errichteten Spielplatz in der Unterliederbacher Parkstadt kurzfristig eine ausreichende Beschattung zu sorgen. In der zugehörigen Stellungnahme des Magistrats, ST 2296, wurde mitgeteilt, dass sich dieser Spielplatz noch nicht in städtischem Vermögen befindet sondern sich im Eigentum des Investors, der Beratungsgesellschaft der Stadterneuerung und Modernisierung mbH (BSMF), befindet. Die Übertragung der Flächen war für Ende 2022 vorgesehen, sodass der Magistrat sich dann mit der Situation auseinander setzten wollte und 2023 Abhilfe in Aussicht gestellt hat.

Dies vorausgeschickt

Begründung

Beschattung des Spielplatzes in der Parkstadt? Vorgang: OM 2370/22 OBR 6; ST 2296/22 In der Vorlage OM 2370 wurde darum gebeten, dass Maßnahmen ergriffen werden, um auf dem neu errichteten Spielplatz in der Unterliederbacher Parkstadt kurzfristig eine ausreichende Beschattung zu sorgen. In der zugehörigen Stellungnahme des Magistrats, ST 2296, wurde mitgeteilt, dass sich dieser Spielplatz noch nicht in städtischem Vermögen befindet sondern sich im Eigentum des Investors, der Beratungsgesellschaft der Stadterneuerung und Modernisierung mbH (BSMF), befindet. Die Übertragung der Flächen war für Ende 2022 vorgesehen, sodass der Magistrat sich dann mit der Situation auseinander setzten wollte und 2023 Abhilfe in Aussicht gestellt hat.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. August 2021OFOF 154/6Unterliederbach: Wann werden Straße, Gehweg und Parkplätze im nördlichen Hortensienring in der Parkstadt fertiggestellt?Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 7. September 2021VV 130Unterliederbach: Wann werden Straße, Gehweg und Parkplätze im nördlichen Hortensienring in der Parkstadt fertiggestellt?Anfrage
  3. 13. Dezember 2021STST 2221Unterliederbach: Wann werden Straße, Gehweg und Parkplätze im nördlichen Hortensienring in der Parkstadt fertiggestellt?Stellungnahme
  4. 4. Juni 2022OFOF 513/6Unterliederbach: Beschattung für den Spielplatz in der Parkstadt einrichtenOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 28. Juni 2022OMOM 2370Unterliederbach: Beschattung für den Spielplatz in der Parkstadt einrichtenDirektanregung
  6. 30. September 2022STST 2296Unterliederbach: Beschattung für den Spielplatz in der Parkstadt einrichtenStellungnahme
  7. 12. Mai 2024OFOF 1025/6Unterliederbach: Wann erfolgt die Beschattung des Spielplatzes in der Parkstadt?Ortsbeiratsantrag · CDU
  8. 28. Mai 2024Sie sind hier
    VV 956Unterliederbach: Wann erfolgt die Beschattung des Spielplatzes in der Parkstadt?
    Anfrage
  9. 9. September 2024STST 1647Unterliederbach: Wann erfolgt die Beschattung des Spielplatzes in der Parkstadt?Stellungnahme
  10. 6. April 2025OFOF 1203/6Unterliederbach: Eigentumsverhältnisse in der Parkstadt Unterliederbach und deren FolgenOrtsbeiratsantrag · CDU
  11. 22. April 2025VV 1161Eigentumsverhältnisse in der Parkstadt Unterliederbach und deren FolgenAnfrage
  12. 5. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 229 WochenSTST 26Eigentumsverhältnisse in der Parkstadt Unterliederbach und deren FolgenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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