Geplanter Wohnungsbau der ABG im Ortsbezirk
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, Informationen über den geplanten Wohnungsbau im Ortsbezirk 6 zu erheben, um die Anzahl der geplanten Wohneinheiten und die kalkulierte Wohnfläche pro Bewohner*in zu klären. Dies ist wichtig für die Einschätzung der sozialen Zusammensetzung der zukünftigen Bewohner*innen im Frankfurter Westen.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche digitalen Unterstützungsangebote für Senioren werden von der Stadt im Ortsbezirk 15 angeboten?
- Welche Anlaufstellen und/oder Kooperationspartner (z. B. Vereine) bieten bereits Schulungen oder Hilfestellungen für Senioren im Umgang mit digitalen Medien in Nieder-Eschbach an?
- Wie werden die Senioren über diese Angebote informiert?
- Welche Schritte werden unternommen, um Ehrenamtliche oder Fachkräfte für die digitale Unterstützung von Senioren zu gewinnen?
Begründung
Die Stadtteile im Frankfurter Westen sind mit sieben Stadtteilen unter den zehn Stadtteilen mit der geringsten Wohnfläche pro Person im Stadtgebiet vertreten. Die Wohnfläche pro Bewohner*in hat Einfluss auf die Entscheidung potenzieller Mieter*innen für eine Wohnung und damit auf die Zusammensetzung der zuziehenden Wohnbevölkerung im Frankfurter Westen. Deshalb ist es ein wichtiger Indikator für die soziale Zusammensetzung der zukünftigen Bewohner*innen und für Rückschlüsse, bezogen auf die aktuelle Planung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Februar 2025Sie sind hierVV 1125Digitale Unterstützung für Senioren im Ortsbezirk 15 (Nieder-Eschbach) - Information, Schutz und TeilhabeAnfrage
- 26. Mai 2025Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 837Digitale Unterstützung für Senioren im Ortsbezirk 15 (Nieder-Eschbach) - Information, Schutz und TeilhabeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen