Parkplatzmarkierung in der Straße Zur Frankenfurt
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Parkplatzmarkierung in der Straße Zur Frankenfurt. Es wird festgestellt, dass die bestehende Markierung ausreichend ist und keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Die Anregung zur Änderung wird abgelehnt.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Auf der gesamten Nordseite der Straße "Zur Frankenfurt" ist ab Hausnummer 163 beginnend durch einen Parkwinkel gekennzeichnet. Das Parken ist am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung erlaubt und wird auch so praktiziert. Daneben befinden sich nur der Gehweg und eine Lärmschutzwand, so dass keine weiteren Verkehrszeichen oder Markierungen erforderlich sind. Die Verpflichtung zum platzsparenden Parken ergibt sich ansonsten aus § 12 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung. Bei konsequenter Markierung von Einzelparkständen von jeweils mindestens 5,70 Metern Länge, wäre hingegen bei kürzeren Kraftfahrzeugen Platz unnötig verbraucht.
Der Anregung wird daher nicht entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2024OFOF 1103/6Parkplatzmarkierung in der Straße Zur FrankenfurtOrtsbeiratsantrag · BFF
- 29. Oktober 2024OMOM 5982Parkplatzmarkierung in der Straße Zur FrankenfurtDirektanregung
- 17. Februar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 283Parkplatzmarkierung in der Straße Zur FrankenfurtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab