Ergänzung der fehlenden Fußgängerüberwege an der Kreuzung Idsteiner Straße/Schwalbacher Straße
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zur Ergänzung fehlender Fußgängerüberwege an der Kreuzung Idsteiner Straße/Schwalbacher Straße. Der Magistrat sieht aufgrund fehlender objektiver Gefahrenlage und der bisherigen Unfallstatistik keinen Handlungsbedarf und kann der Anregung nicht entsprechen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die bestehende Anlage der Fußgängerüberwege (FGÜ) am Kreisverkehr trägt der Bündelungswirkung im unmittelbaren Schulumfeld Rechnung. Zudem sind Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen nach den geltenden Rechtsgrundlagen und technischen Regelwerken grundsätzlich entbehrlich. Sie dürften ausnahmsweise nur aus objektiven verkehrsplanerischen und insbesondere Verkehrssicherheitsgründen angelegt werden.
Speziell eine objektive Gefahrenlage ist hier nicht nachweisbar. Von 2018 bis 2023 wurde im Kreuzungsbereich kein Verkehrsunfall mit Personenschaden und Fußgänger:innenbeteiligung polizeilich aufgenommen. Es besteht daher aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht weder ein Handlungsanlass noch eine Anordnungsgrundlage.
Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Oktober 2024OFOF 1411/1Ergänzung fehlender Fußgängerüberwege an der Kreuzung Idsteiner Straße/Schwalbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Oktober 2024OMOM 6002Ergänzung der fehlendenFußgängerüberwege an der Kreuzung Idsteiner Straße/Schwalbacher StraßeDirektanregung
- 17. Februar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 279Ergänzung der fehlenden Fußgängerüberwege an der Kreuzung Idsteiner Straße/Schwalbacher StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab