Geplante Schließung des Amtsgerichts Außenstelle Höchst
Zusammenfassung
Die Anregung fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zur Erhaltung der Außenstelle des Amtsgerichts Höchst zu ergreifen, da eine Schließung gravierende Nachteile für die umliegenden Gemeinden und die öffentliche Ordnung mit sich bringen würde. Insbesondere wird auf die zusätzlichen Belastungen für das Sozialrathaus und die ehrenamtlichen Ortsgerichte hingewiesen. Ziel ist es, die Errichtung eines neuen Standorts zu prüfen und den Bürgern weiterhin Zugang zu Justizdienstleistungen zu ermöglichen.
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Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.06.2025
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert,
- mit dem Justizministerium in Kontakt zu treten, um die Außenstelle des Amtsgerichts Höchst, dessen Gebäude sich auf einem Grundstück für den Gemeinbedarf und explizit für Bauten der Justizverwaltung befindet und welches für den Frankfurter Westen und die umliegenden Gemeinden, die dem Amtsgerichtsbezirk angeschlossen sind, zuständig ist, zu erhalten. Hierzu wird der Magistrat aufgefordert, auch mit den betroffenen umliegenden Gemeinden in Kontakt zu treten, um gemeinsam für den Erhalt zu kämpfen;
- mit dem Justizministerium zu klären, ob das leer stehende Gebäude des ehemaligen Finanzamtes als Standort für die Außenstelle des Amtsgerichtes Höchst genutzt werden kann;
- dem Justizministerium die gravierenden Nachteile eines Umzugs zu erläutern, die auch das Sozialrathaus Höchst und die Mitarbeitenden des Kinder- und Jugendschutzes sowie die Mitarbeitenden des Haus des Jugendrechts in Höchst betreffen: Die Wege zu Verhandlungen in die Innenstadt bedeuten eine Stunde mehr Wegezeit hin und ebenso eine Stunde zurück. Dies ist bei der angespannten Personalsituation und steigenden Fallzahlen nicht zu schaffen und bedeutet noch weniger Zeit zur Verhinderung von Kindeswohlgefährdung und Präventionsarbeit;
- außerdem mit dem Justizministerium zu klären, wie im Falle des Umzuges des Amtsgerichts die dadurch entstehenden gravierenden Nachteile für die dem Amtsgericht angeschlossenen Ortsgerichte des Frankfurter Westens und der betroffenen umliegenden Gemeinden im Taunus, deren Mitglieder ehrenamtlich tätig sind, ausgeglichen bzw. diese entschädigt werden.
Begründung
Das Amtsgericht Höchst ist nach der Zentralisierung im Nationalsozialismus wieder nach Höchst zurückverlegt worden. Es erfüllt auf kurzen Wegen wichtige Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger und die Gesellschaft, nicht nur im Frankfurter Westen, sondern auch für weitere sechs umliegende Gemeinden, Städte und deren Stadtteile mit ca. 160.000 Menschen. Die weiteren Wege führen dazu, die Arbeitsbelastungen im Sozialrathaus und auch im Haus des Jugendrechts unverhältnismäßig zu erhöhen. Ebenso werden die Ehrenamtlichen der Ortsgerichte, die ihre Tätigkeiten in der Freizeit erledigen, zusätzlich belastet. Die Schließungspläne lösten außerdem großen Unmut bei den Beschäftigten des Amtsgerichtes aus, verständlicherweise bei allen bisher ertragenen Renovierungsarbeiten und angedachten Umzugsplänen in das alte Finanzamtsgebäude gegenüber.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Februar 2025Sie sind hierOAOA 531Geplante Schließung des Amtsgerichts Außenstelle HöchstAnregung
- 31. Oktober 2025Antwort des Magistrats · nach 37 WochenBB 400Geplante Schließung des Amtsgerichts Außenstelle HöchstMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkolinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF