Vorrang für Fußgänger: Fußwege besser markieren und sichern
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
In der Stellungnahme wird vorgeschlagen, die Fußwege zwischen verschiedenen Straßen zu kennzeichnen und zu sichern, um Fußgängern und Radfahrenden einen sicheren Übergang zu ermöglichen. Die Nutzung zusätzlicher Fußgängerüberwege wird jedoch als nicht notwendig erachtet, da die betreffenden Straßen Teil einer Tempo-30-Zone sind und aktuelle Regelungen ausreichend sind.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Ulrichstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
- Illegales Parken am Spielplatz in der Dehnhardtstraße20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sicherung der Fußgängerquerung zwischen Ulrichstraße 41 und 3903.06.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Standort für Kinderbücherschrank in Eschersheim Am Wasserturm04.02.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Ulrichstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Im Falle des Verbindungsweges zwischen der Ilkenhansstraße über die Dehnhardtstraße, Ulrichstraße, Allendorfer Straße bis zur Kirchhainer Straße befindet sich neben dem Weg jeweils eine Grundstückszufahrt. Baulich hergestellte Grundstückszufahrten mit einem abgesenkten Bordstein und andersfarbigem, um 90° gedrehten Pflaster sind stets freizuhalten. Damit können Fußgänger:innen und Radfahrende die Fahrbahn queren. Dazu ist lediglich ein Umweg von wenigen Metern notwendig, falls direkt vor dem Verbindungsweg ein Fahrzeug parken sollte. Bei dem zweiten Verbindungsweg zwischen der Dehnhardtstraße über die Ulrichstraße und Allendorfer Straße bis zur Kirchhainer Straße ist es um die Lage an den jeweiligen Querungsstellen wie folgt bestellt: Dehnhardtstraße Dort mündet der Verbindungsweg links und rechts durch Pflanz- beziehungsweise Baumstreifen flankiert direkt in die Dehnhardtstraße. Auf dieser Fahrbahnseite ist das Parken von Fahrzeugen erlaubt und mit Fahrbahnmarkierungen vorgegeben. Im Bereich der Querungsstelle sind keine Parkstände eingezeichnet, somit ist dieser Bereich freizuhalten. Ulrichstraße Vor dem östlichen Abschnitt des Verbindungsweges ist der Gehweg abgesenkt und das Verbundpflaster andersfarbig sowie um 90° gedreht (Ausführung wie bei einer Gehwegüberfahrt). Auf dieser Straßenseite wird jedoch nicht geparkt. Auf der westlichen Seite ist lediglich der Bordstein abgesenkt, das Verbundpflaster jedoch nicht verändert worden. Allendorfer Straße Auf beiden Gehwegseiten sind vor den Verbindungswegen die Bordsteine abgesenkt und mittels taktiler Platten barrierefrei ausgebaut. Das Parken ist im Straßenverlauf zwar wechselseitig durch Parkwinkel vorgegeben, wird jedoch teilweise ignoriert. Kirchhainer Straße Der Verbindungsweg mündet direkt zwischen einem vorgegebenen Längsparkplatz und einer Bushaltestelle der VGF in die Fahrbahn. Hier besteht nach unserer Auffassung kein Handlungsbedarf. An den genannten Straßen könnte ein weiterer Vorrang für Fußgänger:innen lediglich durch die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs erreicht werden. Die gegenständlichen Straßen sind jedoch alle Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Fußgängerüberwege sind in diesen - gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen - grundsätzlich entbehrlich. Gründe hiervon abzuweichen, wie etwa gesicherte Schulwege, sind nicht erkennbar. Die Errichtung eines Fußgängerüberwegs wird daher abgelehnt. Weitere, den Vorrang regelnde Markierungen sind nicht zulässig. Aus den betroffenen Straßen liegen verschiedene Ordnungswidrigkeiten vor. Die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert dort grundsätzlich. Insgesamt ist der Bereich unauffällig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. September 2024OFOF 658/11Verbesserung der Verkehrssicherheit - Feste Ampel am Übergang von der HeinzHerbertKarryStraße zur Arolser StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Oktober 2024OMOM 5959Verbesserung der Verkehrssicherheit - feste Ampel am Übergang von der HeinzHerbertKarryStraße zur Arolser StraßeDirektanregung
- 17. Februar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 252Verbesserung der Verkehrssicherheit - feste Ampel am Übergang von der HeinzHerbertKarryStraße zur Arolser StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab