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Aufstellen abschießbarer Schränke auf den Friedhöfen im Ortsbezirk 5

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, abschließbare Schränke auf den Friedhöfen im Ortsbezirk 5 aufzustellen, um den Pfarrerinnen, Pfarrern und Trauerrednerinnen sowie Trauerrednern eine sichere Verwahrung ihrer Wertsachen während der Trauerfeier zu ermöglichen. Der bestehende Mangel an solchen Schränken auf den Friedhöfen soll durch diese Maßnahme behoben werden.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten , auf den Friedhöfen im Ortsbezirk 5 abschließbare Schränke für die Pfarrerinnen und Pfarrer sowie die Trauerrednerinnen und Trauerredner aufstellen zu lassen.

Begründung

Derzeit gibt es nicht auf allen Friedhöfen im Ortsbezirk 5 abschließbare Schränke für die Pfarrerinnen und Pfarrer sowie die Trauerrednerinnen und Trauerredner. Damit dieser Personenkreis seine Wertsachen während der Trauerfeier bzw. Beerdigung sicher verwahren kann, sind entsprechende Möglichkeiten zu schaffen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Februar 2025OFOF 1531/1Fahrradbügel für die Neue Mainzer Straße 47Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 18. Februar 2025Sie sind hier
    OMOM 6553Fahrradbügel für die Neue Mainzer Straße 47
    Direktanregung
  3. 23. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1015Fahrradbügel für die Neue Mainzer Straße 47Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 40 · 24.06.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

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