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Fotovoltaik über freistehende Parkflächen installieren

Vorlagentyp: B
146 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht schlägt vor, Photovoltaikanlagen auf neuen Parkflächen mit 50 oder mehr Stellplätzen zu installieren, um die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Die Stadt Frankfurt am Main hat bereits erste Schritte unternommen, um das Potenzial von Parkflächen zu evaluieren und Projekte auf Dachflächen voranzutreiben. Erwartet wird eine signifikante Stromerzeugung und CO2-Einsparung durch die Umsetzung dieser Maßnahmen.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Bericht

Nach Hessischem Energiegesetz muss auf neuen Parkflächen mit 50 oder mehr Stellplätzen eine PV-Anlage installiert werden. Bestandsparkflächen sind von dieser Pflicht ausgenommen, jedoch hat sich die Stadt Frankfurt am Main frühzeitig mit dem Potenzial zur Nutzung von Parkflächen als Standort für Photovoltaikanlagen auseinandergesetzt. Im Rahmen der in der NR 371/22 erbetenen Eignungsprüfung hat der Magistrat Parkplätze und Parkhäuser im Stadtgebiet mit Hilfe einer GIS-Analyse ausgewertet. Im Ergebnis wurden überschlägig etwa 120 Parkplatzstandorte auf Freiflächen mit einer Parkplatzfläche von ca. 650.000 m2 und rund 90 Parkhäuser mit einer Parkplatzfläche von ca. 200.000 m2 ermittelt. Im Verlauf der Untersuchung hat sich gezeigt, dass eine tiefergehende standardisierte und automatisierte kartografische Auswertung der Flächen und Objekte nicht zielführend ist. Die Flächenermittlung allein sagt noch nichts über die grundsätzliche Eignung für eine Überbauung mit PV-Modulen aus, vielmehr bedarf es einer Vielzahl von Einzelerhebungen (u.a. Eigentumsverhältnisse, Baugrund, Fundamente, Entwässerung, Statik, Planungsrecht, Kosten, Randbebauung, Wirtschaftlichkeit etc.), um ein auswertbares Kataster erstellen zu können. Im Ergebnis wäre eine individuelle und zum Teil auch kostenintensive Betrachtung jeder einzelnen Fläche notwendig, die mit den verfügbaren personellen Ressourcen im Klimareferat und mit angemessenem zeitlichen Aufwand aufgrund der permanent hohen Auslastung (Antragsbearbeitung Klimabonus, Wärmeplanung, Erstellung Klimaschutzplan u. v. m.) nicht leistbar ist. Da nicht alle Flächen gleichermaßen geeignet und leicht zu erschließen sind, hat die Stadt Frankfurt bei der Hebung von Potenzialen ihren Fokus bislang auf rasch umsetzbare Projekte, insbesondere auf Dachflächen und oberste Parkdecks von Parkhäusern gelegt. Hierfür wurden und werden Parkhäuser in Zusammenarbeit zwischen ABG Frankfurt Holding und Mainova geprüft, das genaue Potenzial ermittelt und deren Umsetzung vorangetrieben. Die ABG Frankfurt Holding hat in diesem Kontext auf Parkhausdächern in ihrem Eigentum im Jahr 2023 bereits 4.800 Quadratmeter PV-Anlagen in Zusammenarbeit mit Mainova errichtet. Auf weiteren Parkhäusern besteht ein Potenzial von weiteren 1.000 Quadratmetern (überschlägig), die in den kommenden zwei Jahren belegt werden sollen. Durch die so errichteten Anlagen auf Parkhausdächern wird eine Stromerzeugung von ca. 200.000 kWh und eine CO2-Einsparung von über 100 Tonnen erwartet. Die bisherige Herangehensweise nach dem Best-Practice-Ansatz setzt auf kurzfristig umsetzbare Projekte mit sichtbar großen Potenzialen, um schnell und effizient nennenswerte Strommengen im Zusammenhang mit dem Ausbau von Ladeinfrastruktur erzeugen zu können. Ziel ist es, zukünftig in erster Linie Projekte auf großen Dachflächen, z.B. auf Parkhäusern oder sonstigen Dachflächen im Einflussbereich der Stadt Frankfurt in den Fokus zu nehmen. Die personellen und fachlichen Rahmenbedingungen hierfür werden weiter ausgebaut: Gemeinsam mit dem Amt für Bau und Immobilien (ABI) erhält das Klimareferat eine ELENA-Förderung der Europäischen Investitionsbank, die dem personellen Ausbau der Klimaschutzaktivitäten zugutekommen soll. Der Projektschwerpunkt liegt auf dem Ausbau von Photovoltaik vor allem auf Dachflächen im Stadtgebiet. Mit geeigneten Förderprodukten, wie beispielsweise dem Klimabonus, werden auch weiterhin für Investoren, z. B. Genossenschaften, Anreize für den Bau von PV-Anlagen auf Parkflächen und Parkhäusern gegeben. Im Laufe des Jahres 2025 soll eine digitale dreidimensionale Visualisierung des Solarpotenzials aller Gebäude Frankfurts aufgebaut werden. Dieses Solarpotenzialkataster dient der ersten Information über die grundsätzliche Eignung von Gebäudeflächen zur energetischen Nutzung durch Solarthermie und Photovoltaik. Grundlage hierfür ist das 3D-Gebäudemodell der Stadt. Besonderes Interesse liegt auf den Solarpotentialen der Dachflächen, aber auch vertikaler Gebäudeflächen, wie Fassaden oder Balkonbrüstungen, wodurch sich das System vom Solarpotenzialkataster des Landes abgrenzt. Es soll u.a. Informationen zur Solareinstrahlung und einen Solar-Wirtschaftlichkeitsrechner umfassen. Die Standorte von Parkhäusern und Parkflächen werden im Freiflächensolarkataster, das sich derzeit im Aufbau befindet, aufgenommen und mit einem Punktsymbol gekennzeichnet, so dass mögliche Potenzialflächen auch hier auffindbar und gekennzeichnet sein werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Mai 2022NRNR 371Photovoltaik über freistehenden Parkflächen installierenSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 13. Januar 2023BB 42Photovoltaik über freistehenden Parkflächen installierenMagistratsbericht
  3. 26. Mai 2023BB 239Photovoltaik über freistehenden Parkflächen installierenMagistratsbericht
  4. 16. Oktober 2023BB 381Photovoltaik über frei stehenden Parkflächen installierenMagistratsbericht
  5. 15. März 2024BB 118Photovoltaik über freistehende Parkflächen installierenMagistratsbericht
  6. 29. Juli 2024BB 291Photovoltaik über freistehenden Parkflächen installierenMagistratsbericht
  7. 17. Februar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 146 Wochen
    BB 79Fotovoltaik über freistehende Parkflächen installieren
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 34 · 18.03.2025
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
CDULinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU und Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht)

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 34 · 20.03.2025
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
CDULinke
Sonstige:
Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU und Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 34 · 24.03.2025
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
CDU
Sonstige:
Volt (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Kenntnis)

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