Photovoltaik über freistehenden Parkflächen installieren
Zusammenfassung
Der Bericht schlägt vor, Photovoltaikanlagen auf freistehenden Parkflächen in Frankfurt zu installieren. Dies soll durch die Identifikation geeigneter Flächen und die Prüfung ihrer Eignung für PV-Nutzung geschehen. Das erwartete Ergebnis ist eine Übersicht über potenzielle Standorte und die Unterstützung der Stadt Frankfurt bei der Umsetzung von PV-Projekten.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBericht
Zwischenbericht: Nach ersten Recherchen ist es möglich, anhand von GIS-Daten Park & Ride Parkplätze, Parkflächen und Parkhäuser zu identifizieren. Diese Parkflächen und Parkhäuser können mit Eigentümerdaten verschnitten werden, so dass die kommunalen Eigentümer (Stadt Frankfurt und städtische Gesellschaften) ermittelt werden können. Die Flächendaten geben jedoch noch keine Auskunft über die Anzahl der Stellplätze sowie die Eignung für eine Nutzung mit Fotovoltaik. Eine weitere Möglichkeit wäre eine Anfrage bei allen liegenschaftshaltenden Dezernaten/ Ämtern/ Gesellschaften, ob sich Parkplätze/ -häuser in deren Eigentum befinden.
Es könnte somit eine Übersicht von Parkflächen und Parkhäusern erstellt werden. Ob die jeweiligen Flächen für eine PV-Überdachung geeignet sind, bedarf tiefergehender Recherchen. Hier wären nach Angaben der Landesenergieagentur Hessen (LEA) und eines Anbieters von Parkplatz-PV folgende Punkte zu nennen: - Feststellung des jeweiligen Eigentümers und Anfrage der Bereitschaft, ein solches Projekt zu unterstützen.
- Untersuchung des Untergrundes (Drainage, Fundamente, Entwässerung, Statik bei Parkhäusern).
- Anfrage bei dem zuständigen Netzbetreiber hinsichtlich des Stromanschlusses/ Netzverträglichkeit für das jeweilige Grundstück.
- Prüfung des möglichen PV-Ertrags (Ausrichtung, Verschattung durch Luftbildauswertung oder Begehung).
Weitere beachtenswerte Aspekte sind die Höhe der Unterkonstruktion, Wendekreise von LKW, Vandalismussicherheit, planungsrechtliche Ausweisung und Lage in Landschaftsschutzgebieten. Bei Parkflächen, die sich im Straßenraum befinden, gilt es, in der Breite und Höhe ein Lichtraumprofil frei von Einbauten zu halten.
Hinsichtlich der Solarerträge von Parkplatz-PV-Anlagen kann nach Angaben einer Anbieterfirma in einer ersten Näherung von 900-1000 kWh/ kWp ausgegangen werden. Hinsichtlich der finanziellen Erträge des erzeugten Stroms können momentan keine Aussagen getroffen werden, da es davon abhängt, zu welchen Konditionen der erzeugte Strom vergütet wird (Nutzung in der Liegenschaft, Einspeisung in das öffentliche Netz).
Eine Anfrage bei Anbietern von Parkplatz-PV-Systemen sowie eine Internetrecherche bezüglich der Kosten derartiger Systeme kamen zu dem Ergebnis, dass für jedes Projekt die Kosten individuell abgeschätzt werden müssen. Laut Angaben eines Anbieters können sich die Kosten allein für die Erstellung eines Angebots für ein Projekt auf bis zu 20.000 € belaufen.
Das ABI verfügt über keine öffentlichen Parkplätze, die in diesem Zusammenhang betrachtet werden könnten. Sofern Parkplätze auf Flächen des ABI vorhanden sind, wurden diese im Rahmen eines Erbbaurechts bzw. eines Pachtvertrags an Betreiber vergeben.
Für die im Eigentum des ABG Konzerns befindlichen Parkhäuser prüft die ABG FRANKFURT HOLDING gemeinsam mit der Mainova die Möglichkeit, Photovoltaik auf den nicht für Parken genutzten Flächen zu installieren. Die sodann definierten Flächen werden nach den bestehenden Vereinbarungen zwischen der ABG FRANKFURT HOLDING und der Mainova dann von der Mainova mit Photovoltaikanlagen belegt.
Die Hessische Landesregierung arbeitet derzeit an einer Novelle des hessischen Energiegesetzes. Daraus geht hervor, dass auf neuen Parkplätzen, mit mehr als 50 Stellplätzen, Photovoltaikanlagen errichtet werden müssen.
Die Mainova AG erachtet den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien für sinnvoll und begrüßt und unterstützt die ambitionierten Ausbauziele sowohl der Bundes- als auch der Hessischen Landesregierung. Das eigene Portfolio an erneuerbaren Energien-Anlagen baut Mainova stetig aus. Dabei ist die Mainova AG als Unternehmen dem wirtschaftlichen Handeln verpflichtet. Derzeit sind in Zusammenarbeit mit einigen Geschäftskunden sogenannte Power Purchase Agreements (PPA) für PV-Anlagen auf Parkhäusern und Parkplatzflächen in Planung. Hierbei investiert Mainova in den Bau und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen (On-site) und liefert den dort erzeugten Strom an Geschäftskunden. Erste Projekte werden bereits in diesem Jahr in Frankfurt umgesetzt. Grundsätzlich gilt, dass die Mainova AG die Stadt Frankfurt gerne bei der Installation von PV-Anlagen auf Parkplätzen unterstützt. Hierfür bedarf es einer konkreten Anfrage.
Im Entwurf für die Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2023 des ABI wurde ein entsprechender Passus ergänzt. Dort heißt es jetzt: "Bei allen Neubauten und Dachsanierungen und über allen Parkplätzen ist die durch Photovoltaik größtmöglich erreichbare Stromerzeugungsleistung zu installieren."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2022NRNR 371Photovoltaik über freistehenden Parkflächen installierenSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 13. Januar 2023Sie sind hierBB 42Photovoltaik über freistehenden Parkflächen installierenMagistratsbericht
- 26. Mai 2023BB 239Photovoltaik über freistehenden Parkflächen installierenMagistratsbericht
- 16. Oktober 2023BB 381Photovoltaik über frei stehenden Parkflächen installierenMagistratsbericht
- 15. März 2024BB 118Photovoltaik über freistehende Parkflächen installierenMagistratsbericht
- 29. Juli 2024BB 291Photovoltaik über freistehenden Parkflächen installierenMagistratsbericht
- 17. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 146 WochenBB 79Fotovoltaik über freistehende Parkflächen installierenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)